Prozess-Finale

Das bedeutet das Urteil im Detail

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Estibaliz C. (34) wird so gut wie sicher für immer hinter Gittern bleiben.

Höchststrafe für die Eis-Lady: Estibaliz C. (34) wurde zu lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Schuldspruch ist aber noch nicht rechtskräftig, da das Anwalts-Team Werner Tomanek und Rudolf Mayer Nichtigkeit und Berufung anmeldeten.

Sobald die Verurteilung rechtskräftig ist, bleibt sie so lange in der Psycho-Anstalt, bis ihr ein Arzt Heilung attestiert. Sollte das der Fall sein, tritt sie erst ihre lebenslange Strafe an. Das bedeutet: Esti kann also für immer hinter Gittern bleiben.

Eis-Lady wird Prozess gemacht FOTOS

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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