Estibaliz C. (34) wird so gut wie sicher für immer hinter Gittern bleiben.
Höchststrafe für die Eis-Lady: Estibaliz C. (34) wurde zu lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Schuldspruch ist aber noch nicht rechtskräftig, da das Anwalts-Team Werner Tomanek und Rudolf Mayer Nichtigkeit und Berufung anmeldeten.
Sobald die Verurteilung rechtskräftig ist, bleibt sie so lange in der Psycho-Anstalt, bis ihr ein Arzt Heilung attestiert. Sollte das der Fall sein, tritt sie erst ihre lebenslange Strafe an. Das bedeutet: Esti kann also für immer hinter Gittern bleiben.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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