Ehepaar tot

Lebenslang für Heurigenmorde bestätigt

15.02.2010

Das Urteil gegen den 48-jährigen Bulgaren bleibt wegen der "außergewöhnlichen Brutalität" und "besonderen Gefühlskälte". Er schimpfte das Gericht: "Nazischweine!"

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Das Wiener Oberlandesgericht hat am Montag die Höchststrafe für den Doppelmörder von Pachfurth (Bezirk Bruck a.d. Leitha) bestätigt. "Die Sanktion kann nur auf lebenslange Haft lauten", stellte die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest. Tsvetan R. (48), der in der Nacht auf den 2. Juli 2009 die Betreiber eines Heurigenlokals erschossen hatte, befand sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal.

"Nazischweine!"
Der Bulgare hatte während der gesamten Berufungsverhandlung gepöbelt und den Drei-Richter-Senat sowie Oberstaatsanwalt Michael Klackl beflegelt. Während der Urteilsverkündung setzte sich Tsvetan R. demonstrativ auf seinen Sessel. Als er mitbekam, dass seine Berufung gegen die Ende November vom Landesgericht Korneuburg verhängte Höchststrafe abgeschmettert wurde, sprang er auf, rief den beiden Justizwachebeamten "Gemma!" zu und eilte unter wüsten Beschimpfungen ("Nazischweine!") aus dem Saal.

"Außergewöhnlich brutal"
In der Urteilsbegründung verwies der Berufungssenat auf die "außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit und Brutalität der Tat". Der 48-Jährige habe bei dem Verbrechen eine besondere Gefühlskälte an den Tag gelegt und "aus purer Geldgier" gemordet. Der 50 Jahre alte Lokalbesitzer und dessen 49-jährige Ehefrau wären einem "überraschenden und gnadenlosen Angriff" zum Opfer gefallen.

Demgegenüber hatte Tsvetan R. im Justizpalast einmal mehr jeden Zusammenhang mit dem Verbrechen geleugnet. Er wäre zum Tatzeitpunkt in einer Tankstelle gesessen. Man habe die Beweismittel manipuliert und ihn Entlastendes unter den Tisch gekehrt: "Nur weil ich einer anderen Rasse angehöre! Das ist eine rassistische Orientierung."

Zuletzt in Sicherheitsverwahrung
Tsvetan R. war am Pfingstmontag des Vorjahrs nach der Sperrstunde in räuberischer Absicht in das beliebte Heurigenlokal eingedrungen. Er tötete den 50-jährigen Besitzer mit einem Schuss ins Herz und erschoss danach dessen Ehefrau. Als die 21-jährige Tochter, die sich mit ihrem damaligen Freund im Obergeschoß aufhielt, Geräusche hörte und nachsah, feuerte der Eindringling auch in ihre Richtung. Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben rettete: Der Mann beließ es bei dem Schuss in den Rücken, der sie schwer verletzt hatte.

Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich etliche Zeugen, die den Mann kurz vor und während des Tatzeitraums in der Gegend gesehen zu haben. Er selbst bestritt nach seiner Festnahme jeden Zusammenhang mit der Tat, wurde aber auf Basis zahlreicher DNA-Spuren am Tatort in seinem Prozess im Landesgericht Korneuburg einstimmig schuldig erkannt.

Der 48-Jährige war den Strafverfolgungsbehörden kein Unbekannter. In Deutschland hatte er unter anderem wegen Einbrüchen und Bandenbildung 13 Jahre im Gefängnis verbracht. Weil er als besonders gefährlich galt, befand er sich bis 2007 in Sicherheitsverwahrung. Oberstaatsanwalt Michael Klackl bescheinigte ihm im Hinblick darauf im Justizpalast einen "kriminellen Ungeist".

Tsvetan R. dürfte nun umgehend in seine Heimat abgeschoben werden. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner Auslieferung zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung zu ermöglichen. Die Auslieferung wurde allerdings auf neun Monate begrenzt. Seine Strafe wird der 48-Jährige demnach in Bulgarien verbüßen.

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