OGH erhöhte Strafausmaß - Causa um Gift-MonChéri ist abgeschlossen.
Lebenslang für Helmut Osberger: Im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger ist am Donnerstag vom Obersten Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des 56-jährigen Heurigenwirtes gegen das Urteil in erster Instanz abgewiesen worden. Der OGH gab dagegen der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe statt und hob das Strafausmaß von 20 Jahren auf lebenslang an.
"Da gibt es nur eine Antwort"
Der Oberste Gerichtshof
maß vor allem dem Punkt, dass es sich um ein "heimtückisches
Attentat" gehandelt habe, großes Gewicht zu. Der Umstand, dass Helmut
Osberger bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt habe, relativiere
sich. "Wir sind der Meinung, da gibt es nur eine Antwort: lebenslang",
so der Vorsitzende. Hirtzberger befindet sich seither im Wachkoma.
"Wir sind gute Freunde"
"Wenn ich einen Wunsch frei
hätte, dann würde ich wollen, dass der Hannes wieder munter wird", erklärte
Osberger vor dem OGH. "Ich kenne ihn seit 35 Jahren, wir sind gute Freunde."
Das ihm vorgeworfene Motiv, Hirtzberger vergiftet zu haben, weil dieser
einer Umwidmung nicht zustimmen wollte, stimme nicht: "Ich habe die
Unterlagen dazu bereits seit vier Jahren in der Schublade. Ich habe keinen
Grund, ihm etwas anzutun."
"388 Tage unschuldig in Haft"
Die Frau des Opfers
stelle es so dar, "als wenn ich böse mit ihm wär' - aber das Gegenteil
stimmt. Er hat mir oft Gäste von der Gemeinde geschickt", so der 56-Jährige.
Die beiden verbinde "ein tiefes Band schon von den Eltern her". "Ich bin
heute 388 Tage unschuldig in Haft und das ist nicht besonders lustig, wenn
man unschuldig ist."
Keine Chance auf Heilung
Zum Punkt, dass es sich nicht um ein
heimtückisches Verbrechen handle, meinte Generalstaatsanwältin Christine
Sperker: Das Vorgehen, dass man ein Mon Chéri so präpariert, es wieder
verschweißt, mit sich führt, eine Karte aussucht, beides am Auto festmacht,
wo auch Kinder hingelangen - "wenn das nicht heimtückisch ist, dann weiß ich
nicht, was das ist." "Er (Hirtzberger, Anm.) hat jetzt ein Leben, das völlig
verschieden ist von dem vorher als Rechtsanwalt, Bürgermeister,
Familienvater." Laut Gerichtsgutachter bestehe keine Chance auf Heilung:
"Das heißt, er hat ein Leben, in dem er 24 Stunden auf Pflege angewiesen
ist."
In erster Instanz werteten die Geschworenen Osbergers bisherige Unbescholtenheit mildernd - ebenso, dass es beim Versuch geblieben ist: Das Gewicht dieses Milderungsgrundes sei zu hinterfragen, so die Generalstaatsanwältin.
Schlafender Geschworener
Einer der Hauptkritikgründe von
Osberger-Verteidiger Nikolaus Rast war, dass in erster Instanz ein
Geschworener bei der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei: Selbst wenn
einer Ermüdungserscheinungen gezeigt und während den anstrengenden
Verhandlungstagen einmal kurz nicht aufmerksam gewesen sei, bedeute das
nicht, dass das Urteil nichtig sei, erklärte der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz. Er verglich dies mit einer "kaputten
Glühbirne", deretwegen man auch nicht das gesamte Haus abreißen und neu
aufbauen würde.
Somit wurde das Urteil der Geschworenen im Landesgericht Krems vom Mai des Vorjahres rechtskräftig: Demnach hat der 56-Jährige am 9. Februar 2008 den Spitzer Bürgermeister mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet.