Opfer erstochen

Lebenslang für Taxi-Mörder in Graz

25.01.2007

Ein 22-jähriger Steirer wurde Freitagabend von einem Geschworenensenat wegen Mordes und schweren Raubes lebenslanger Haft verurteilt.

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© APA/SICHERHEITSDIREKTION STEIERMARK
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Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni vorigen Jahres in Werndorf südlich von Graz einen Taxilenker erstochen und beraubt zu haben. Der Beschuldigte gab an, sich an die Tat nicht genau erinnern zu können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tödlicher Halsstich
Zwei Tage dauerte der Prozess, in dem die Tat vom 7. Juni 2006 detailliert aufgerollt wurde. Entgegen seinen früheren Geständnissen erklärte der Angeklagte nämlich, er habe keine Raubabsicht und schon gar keinen Tötungsvorsatz gehabt. Tatsache ist, dass der 56-jährige Taxilenker während einer Fahrt mit dem Angeklagten mehrere Stiche erlitt, wobei ein Halsstich tödlich war.

Nach der Version des Staatsanwaltes sei der Beschuldigte in das Taxi eingestiegen und wollte von Anfang an den Fahrer berauben. Zu diesem Zweck lotste er ihn in eine Seitengasse, wo er ihn ohne Vorwarnung in den Oberkörper stach. Es kam zu einem kurzen Gerangel und schließlich soll der Angeklagte sein Opfer in den Hals gestochen haben. "Ich wollte ihn töten, um nicht entdeckt zu werden", hatte er bei einer Einvernahme gesagt.

Streit und Notwehr
Vor Gericht erzählte er, er habe sich mit einem Unbekannten wegen der Scheidung von seiner Frau treffen wollen, der dann aber nicht gekommen sei. Er wollte mit dem Taxi nur nach Hause nach Wildon fahren. Als der Taxler ausländerfeindliche Äußerungen machte, sei es zum Streit gekommen und er habe in Werndorf aussteigen wollen. Weil der Lenker nicht anhielt, habe er zugestochen. An den tödlichen Stich konnte er sich nicht erinnern, seine Verteidigerin hielt einen Unfall oder eine Notwehrüberschreitung für möglich.

Die Geschworenen befanden, dass es sich hier um einen schweren Raub sowie anschließenden Mord gehandelt habe. Der 22-Jährige wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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