Urteil in Korneuburg nicht rechtskräftig.
Wegen Doppelmordes und schweren Raubes ist am Freitag ein 37-Jähriger am Landesgericht Korneuburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann aus der Slowakei hatte am 12. Dezember 2011 auf der Suche nach Geld in Obersiebenbrunn (Bezirk Gänserndorf) ein betagtes Ehepaar in dessen Haus getötet. Die erbeuteten Golddukaten und Schmuck versetzte er in seiner Heimat.
Sein Anwalt meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Bis zur Rechtskraft bleibt der Angeklagte, der sich schuldig bekannt hatte, in Österreich inhaftiert. Die hier verhängte Zusatzstrafe soll er dann in seiner Heimat verbüßen, wo er wegen eines nach dem Verbrechen im Marchfeld begangenen weiteren Doppelmordes im Oktober 2013 - rechtskräftig - zu 25 Jahren Haft verurteilt wurde. Auf dieses Urteil war Bedacht zu nehmen, sagte Richter Manfred Hohenecker in seiner Begründung. Erschwerend waren weiters die massiven Vorstrafen des Mannes und die grausame, brutale Tatausführung.
Der Slowake war im August 2011 aus einer Haft in München entlassen worden und lebte dann - ohne Einkommen - in seiner Heimat mit einer Frau zusammen. Am 12. Dezember 2011 wollte er mit der Bahn von Wien nach Bratislava fahren. Weil er kein Ticket hatte, wurde er vom Schaffner in Obersiebenbrunn aus dem Zug gewiesen. Auf der Suche nach Geld geriet er in Bahnhofsnähe in das Haus, dessen Tor nicht versperrt war. Nachdem die Eheleute sein Betteln abgewiesen hatten, folgte er dem 76-Jährigen in dessen Schuppen und schlug ihm mit einer Rohrzange von hinten den Schädel ein. Im Haus stach er mit einem Messer 26 Mal auf die Ehefrau ein - die 80-Jährige erlitt Stich- und Schnittwunden am Kopf, im Gesicht, am Hals und in der Brust. Durchstiche an den Händen deuteten laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk auf die verzweifelte Gegenwehr der Pensionistin hin. "Sie waren im Blutrausch", meinte der Richter. Am folgenden Vormittag fand einer der beiden Söhne seine toten Eltern.
Er habe es noch nie so einfach gehabt, forderte Staatsanwalt Thomas Ernst in seinem Schlussvortrag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zwei Menschen seien brutal umgebracht und beraubt worden - "und in seiner Heimat macht er dasselbe noch einmal, geht wieder in ein Haus hinein...". Verteidiger Rudolf Lind führte ins Treffen, dass der Angeklagte von Anfang an voll geständig gewesen sei und mit Vorsatz gehandelt habe, als er das Haus des Ehepaares betrat. Als er kein Geld erhielt, sei er Amok gelaufen.