Die Berufung gegen die Höchststrafe wurde vom OLG verworfen.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch im Fall der sogenannten Wiener Kellerleichen die lebenslange Freiheitsstrafe für die 34-jährige Estibaliz C. bestätigt. Ein Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Rudolf Mayer eingebrachte Berufung gegen die Höchststrafe, die ein Schwurgericht im vergangenen November über die gebürtige Spanierin verhängt hatte. Damit ist das Urteil in dem spektakulären Doppelmord-Verfahren rechtskräftig.
Demnach hat Estibaliz C. im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) hinterrücks bzw. im Schlaf aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen. Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste der Männer jeweils mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und hielt die Gefäße im Keller ihres Eissalon "Schleckeria" in Wien-Meidling verborgen. Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil kamen sie im Juni 2011 zutage.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.
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