Freispruch
Lehrer gibt Nachhilfe in der Badewanne
18.06.2010
Der 58-jährige Wiener darf wohl bald wieder in der Schule unterrichten.
Ein Wiener Gymnasialprofessor, der einer 17-Jährigen in der Badewanne Latein-Nachhilfe erteilt hatte, ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer von Verteidiger Marcus Januschke eingebrachten Berufung wegen Nichtigkeit Folge und hob das Urteil des Straflandesgerichts vom vergangenen Oktober auf. Der 58-jährige Pädagoge war damals zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Kein Abhängigkeitsverhältnis
Für das OLG war allerdings
im Unterschied zur Ansicht des Erstgerichts kein für eine Strafbarkeit
notwendiges Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Der Berufungssenat konnte "kein
spezifisches Subordinationsverhältnis im Sinne einer Über- und Unterordnung"
erkennen. Außerdem habe keine Schutzbedürftigkeit der Nachhilfeschülerin
bestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls gegen das Ersturteil berufen und eine höhere Strafe für den Lehrer sowie den Ausspruch eines Berufsverbots verlangt. Der Verteidiger des Gymnasialprofessors bezeichnete den Freispruch als "richtige Entscheidung". Schließlich stünde auch einem Lehrer "ein privater Lebensbereich zu, in dem bei richtiger rechtlicher Würdigung seine berufliche Funktion mit allen Rechten und Pflichten außer Betracht bleiben muss", sagte Januschke..
Nachhilfe am FKK-Gelände
Der 58-Jährige hatte die Schülerin
praktisch seit Geburt an gekannt, handelte es sich dabei doch um die Tochter
eines langjährigen Freundes. Dieser hatte den Pädagogen ersucht, das Mädchen
auf einen Latein-Nachzipf vorzubereiten. Jener wollte zunächst nicht, ließ
sich dann doch dazu überreden und beraumte die ersten Nachhilfestunden am
FKK-Gelände auf der Donauinsel an.
Ab in die Wanne
Als es eines Tages stark regnete, verlegte er
diese in sein Eigenheim und legte sich dort mit dem Mädchen in die
Badewanne, um - wie er vor Gericht betonte - zwei Stunden Latein zu pauken
("Ein jeder hatte ein Buch in der Hand. Mehr braucht man nicht"). Im
Anschluss legte er sich mit ihr "zum Auskühlen" hin.
"Da ist es dann passiert", schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin befriedigen lassen, weil sie dies - so zumindest seine Behauptung - "ausprobieren wollte". "Sie hat eine Freude gehabt", meinte der Pädagoge. Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein unangenehm, "aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht".
Wieder in der Schule?
Der Professor für Latein und Geschichte war
nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden. Mit
dem nunmehr rechtskräftigen Freispruch stehen seine Chancen nicht schlecht,
dass er wieder unterrichten darf. Die 17-Jährige hatte nicht die Schule
besucht, an der er zuletzt tätig war.