Gemobbt vom Direktor, sexuell beleidigt vom Schüler: Eine Lehrerin wehrt sich.
„Du kannst mir einen b*** und schlucken tust du’s dann auch“, blaffte ein damals 18-jähriger Schüler seine Lehrerin Bernadette O. (Name geändert) an einer Gmundner Schule vor der Klasse an. Der verbale Ausraster hatte Konsequenzen: Der Bursch wurde für vier Wochen suspendiert. Zu wenig für die gepeinigte Pädagogin. Sie verlangte mit Unterstützung mehrerer Kollegen eine Schulkonferenz mit dem Ziel eines endgültigen Schulausschlusses.
Amtsarzt bescheinigte psychische Erkrankung
„Doch der Direktor berief keine Konferenz ein, verlangte, dass meine Mandantin weiter in der Klasse unterrichtet“, sagt O.s Anwalt Heinrich Oppitz. Das brachte das Fass zum Überlaufen. Jahrelang habe der Schulleiter die Lehrerin schon „gepiesackt“ und ungerecht behandelt, sagt Oppitz. Nach einer weiteren fragwürdigen Aktion in der unappetitlichen Causa (siehe Kasten), reichte es Bernadette O., die seit dem Vorfall laut Amtsarzt an psychischen Problemen leidet. Im Dezember 2013 klagte sie die Republik auf 20.000 Euro Schadenersatz. Die Schulbehörde steht hinter dem Direktor, für den die Unschuldsvermutung gilt: Bernadette O. habe im Jänner einen Schulwechsel abgelehnt. Stimmt nicht, sagt die Lehrerin. Im Juni geht der Prozess weiter.
Lehrer und Schüler verbrannten Sachverhaltsdarstellung in der Klasse
Seine Mandantin habe einen längeren Leidensweg hinter sich, sagt Anwalt Oppitz. Kolleginnen hätten bestätigt, dass sie der Direktor ungerecht behandelt habe. Nicht nur, dass sie nach der Verbalattacke des Schülers weiter in der Klasse unterrichten musste, der Schulleiter habe sie mit einem „befremdlichen Befriedungsritual“ desavouiert. Ein dem Direktor nahestehender Lehrer habe auf seinen Auftrag hin mit der Klasse die Sachverhaltsdarstellung der Lehrerin verbrannt. Motto: „Damit ist die Sache aus der Welt.“