Diskriminierung

Lesben klagen für Adoption

03.10.2012

Lesben dürfen nicht adoptieren - Europäisches Gericht wird entscheiden.

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© TZ ÖSTERREICH/Bruna
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Der Sieg von Christine Hödl bei der Großen Chance im Herbst 2011 hat gezeigt: Österreichs Gesellschaft ist toleranter als seine Gesetze. Dass die Sängerin bekennende Lesbe ist, Hödl und ihre Lebenspartnerin durch künstliche Befruchtung in Dänemark Eltern wurden, hat ihr keine Votingstimmen bei der Castingshow gekostet.

Weniger Toleranz kennt das Gesetz
Offiziell ist Christine Hödl kein Vormund ­ihrer Tochter Luzia. Denn Hödls Lebensgefährtin Jacqueline hat das Kind ausgetragen und besitzt auch die Obsorge. Der Grund: Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Österreich nicht möglich.

Genau diese Diskriminierung möchte ein lesbisches Paar aus Österreich, das anonym bleiben möchte, nun ändern. Sie zogen vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg. Der Grund: Eine der beiden Frauen möchte einen Burschen adoptieren. Er ist der Sohn ihrer Lebensgefährtin, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind wurde 1995 geboren und entstammt einer unehelichen Beziehung. Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen abgelehnt.

Die Richter argumentierten, dass das österreichische Recht zwar keine genaue Definition von „Eltern“ enthält, aber darunter doch deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts verstehe. Gestern fand in Straßburg die erste Verhandlung statt.

ÖSTERREICH: Frau Hödl, Ihre Lebensgefährtin hat ein Kind zur Welt gebracht, das Sie gemeinsam aufziehen. Haben Sie versucht, das Kind zu adoptieren oder zu klagen?
Christine Hödl:
Nein, weil die rechtliche Situation in Österreich noch nicht so weit ist. Es gibt bei uns kein verankertes Gesetz, das besagt, dass ich meine Tochter adoptieren kann.

ÖSTERREICH: Verstehen Sie das?
Hödl:
Ich halte es nicht für gerechtfertigt, weil wir genauso eine Familie sind wie alle anderen. Ich werde eine der Ersten sein, die ihr Kind adoptiert, sollte dieses Gesetz bald geändert werden. Denn es erschwert ja auch den Alltag enorm. Für Kindergarten- und Schuleinschreibung und alle anderen Dinge braucht man die Vollmacht der leiblichen Mutter.

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