Die Frauen dürfen kein Kind bekommen, weil sie in einer Ehe leben.
„Daniela wird einmal eine wunderbare Mama sein, weil sie ihr eigenes inneres Kind hegt und pflegt und stets dazu bereit ist, sich um die Menschen, die sie liebt, aufopferungsvoll zu kümmern“, sagt Christine über ihre Lebenspartnerin. Ob die beiden jemals Mütter werden können, liegt jedoch in den Händen der Justiz.
Erstes Lesbenpaar geht
vor Verfassungsgerichtshof
Die
Linguistik-Studentin Christina (27) und Drehbuchautorin Daniela Bauer (38)
aus Wels sind das erste gleichgeschlechtliche Paar Österreichs, das den Weg
bis vor den Verfassungsgerichtshof gegangen ist, um für ihr Recht auf ein
Kind zu kämpfen. Christina möchte durch künstliche Befruchtung ein Kind
empfangen. Mit der in Österreich eingeführten Eingetragenen Partnerschaft
(EP), in der beide leben, ist der Kindersegen jedoch nicht mehr gestattet.
Denn die EP verbietet dies sogar unter Strafe: Bis zu 36.000 Euro Geldstrafe
oder bis zu zwei Wochen Haft drohen. Vertreten von Rechtsanwalt Helmut
Graupner hat das Paar nun die Aufhebung dieser Bestimmung im
Fortpflanzungsmedizingesetz beantragt.
„Ich werde so lange kämpfen wie notwendig“
Rechtsanwalt
Graupner: „Frauen wie Christina wird die Fortpflanzung verboten, nur weil
sie mit einer Frau leben, statt mit einem Mann. Das kann nicht im Sinne der
Menschenrechte sein.“ Der Verhandlungszeitraum steht noch nicht fest.
Christina Bauer: „Ich wünsche mir sehnlich ein Kind und werde so lange dafür
kämpfen, wie es notwendig ist“, so Bauer