Peinliche Panne

Linz AG erklärte Kundin für tot

14.07.2010

Die 58-Jährige wurde schriftlich über ihr eigenes Ableben informiert, obwohl sie quietschlebendig ist.

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Eine quicklebendige 58-jährige Linzerin ist in einem Brief des städtischen Energieversorgers für tot erklärt worden. In den darauffolgenden Wochen versuchte sie erfolglos, den Irrtum richtigzustellen. Sie nimmt es trotzdem mit Humor, die Linz AG ist zerknirscht.

Begonnen hat die Geschichte laut den Oberösterreichischen Nachrichten mit dem Tod der Nachbarin der 58-Jährigen. Da sie deren Sachwalterin war, erhielt sie auch die Post der betagten Dame - darunter Rechnungen der Linz AG. Am 1. Juni meldete sie dem Unternehmen persönlich das Ableben der Nachbarin.

Über eigenen Tod informiert
Die "tödliche" Folge: Einen halben Monat später teilte die Linz AG der erstaunten Kundin brieflich mit, dass sie gestorben sei. Gleichzeitig wurden die Hinterbliebenen ersucht, eine Ansprechperson zu nennen, um "die bedauerlicherweise notwendigen Formalitäten so weit als möglich zu erleichtern". Sofort klärte die 58-Jährige den Irrtum auf: "Ich bin nicht die Verstorbene", faxte sie der Linz AG und verwies auf ihren Besuch sowie Telefon- und Faxnummer.

"Lebendiger Beweis" sinnlos
Vom Energieversorger kam keine Reaktion, auch nicht nach einem E-Mail, das die Frau am 23. Juni sandte. Am 30. Juni ging die Arzthelferin erneut zum Kundencenter, um den Irrtum aufzuklären. Der Bedienstete nahm die Fakten auf, versprach eine Antwort, die aber nicht kam.

"Jedem kann ein Fehler passieren", meint die Totgesagte. "Aber wenn sie mich schon sterben lassen, dann wäre irgendeine Reaktion doch das Mindeste. Ich weiß ja nicht einmal, ob meine Bitte um Richtigstellung jemals irgendwo angekommen ist." Sie nimmt es trotzdem mit Humor: "Ich bin quietschlebendig. Totgesagte leben eben länger."

Persönliche Entschuldigung folgt
In einer Stellungnahme an die Oberösterreichischen Nachrichten bedauert die Linz AG den Vorfall: "Das war eindeutig unser Fehler. Das dürfte nicht passieren", heißt es von Seiten des Unternehmens. Die betroffenen Mitarbeiter seien bereits deutlich auf das Fehlverhalten hingewiesen worden, der Leiter des Kundenservice werde sich persönlich bei der Kundin entschuldigen.

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