In St. Pölten

Lkw-Lenker-Raub: Schuldsprüche für Geschwisterpaar

20.02.2017

29-Jähriger fasste drei Jahre Haft aus, 26-Jährige erhielt vier Monate bedingt.

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Ein Prozess um einen Raubüberfall auf einen Lkw-Lenker einer tschechischen Holzlieferfirma im Bezirk Tulln ist am Montag am Landesgericht St. Pölten mit zwei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Ein 29-Jähriger fasste wegen schweren Raubes drei Jahre Haft aus, seine ebenfalls angeklagte Schwester (26) erhielt wegen falscher Beweisaussage vier Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, einen Lastwagenfahrer am 18. Dezember 2014 mit Pfefferspray attackiert und ihm Geld geraubt zu haben. Seine Schwester soll ihm ein falsches Alibi verschafft haben. Beide Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

Das Beweisverfahren habe anhand von "vielen Mosaiksteinen" ergeben, dass der 29-Jährige den Raubüberfall geplant und begangen habe, sagte der Richter. Wegen vieler Indizien "besteht kein Zweifel, dass Sie der Täter sind", meinte er zum 29-Jährigen. Der Richter verwies u.a. darauf, dass der Lkw-Lenker den Angeklagten am ersten Tag der Schöffenverhandlung im April 2016 als Angreifer und auch den Schlüsselanhänger des Mannes wiedererkannt hatte. Der Tscheche war nach der Attacke wegen Entzündungen an Augen und Mundschleimhaut im Krankenhaus behandelt worden.

Der 29-Jährige soll laut Anklage über ein Wertkartenhandy Brennholz auf ein Nachbargrundstück bestellt und den Chauffeur in einen Hinterhalt gelockt haben. Als der Fahrer in den Lastwagen einstieg, um Wechselgeld aus der Firmenbrieftasche zu holen, soll er ihm 2.000 Euro sowie 15.000 tschechische Kronen (umgerechnet rund 550 Euro) geraubt und Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Neben dem Lkw-Lenker hatte auch ein Bekannter den 29-Jährigen belastet und angegeben, mit ihm in SMS über den Kauf von Handyguthaben für die Holzbestellung auf das Grundstück eines Wiener Ehepaares und die Planung des Raubüberfalls geschrieben zu haben.

Am zweiten Prozesstag am Montag wurde nach einer Auswertung von Standortdaten u.a. erörtert, ob es sein kann, dass eine Person zwei Handys von verschiedenen Mobilfunkbetreibern bei sich hat, die bei unterschiedlichen Sendern eingeloggt sind. Laut zwei als Zeugen geladenen Vertretern von Mobilfunkunternehmen ist dies technisch möglich. Anträge der Verteidigung auf die Einholung mehrerer Sachverständigengutachten und die Ladung weiterer Zeugen wurden abgewiesen.

Die Täterschaft des Angeklagten sei "eindeutig erwiesen", erklärte die Staatsanwältin im Schlussvortrag. Die Polizeiarbeit - und auch Aussagen von Zeugen - hätten Behauptungen des Angeklagten widerlegt. Die Vertreterin der Anklagebehörde verwies u.a. auf DNA-Spuren auf einer Haube, die in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. Außerdem habe der 29-Jährige bei einer Bank tschechische Kronen umgewechselt. Das falsche Alibi durch die Schwester sei eindeutig - anhand der Mobilfunkdaten - belegt, sagte die Anklägerin. Der Beschuldigte "hatte Schulden, er hat das Geld gebraucht", erklärte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger meinte hingegen im Schlussplädoyer, mit Beweisen für Vorwürfe gegen seinen Mandanten "schaut es dürftig aus", sie seien nicht stichhaltig. Er äußerte Zweifel am vom Opfer geschilderten Tathergang und an der Glaubwürdigkeit des Bekannten, der den 29-Jährigen belastet hatte. Der Verteidiger sah zahlreiche Widersprüche - so habe sein Mandant etwa mehr tschechische Kronen umgewechselt als laut Anklage erbeutet wurden. Zudem habe die Polizei nicht ausschließen können, dass die Haube nach dem Raubüberfall abgelegt wurde, um dem 29-Jährigen die Tat "in die Schuhe zu schieben".

Der Mann wurde auch wegen Urkundenunterdrückung und Veruntreuung schuldig gesprochen. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wurden zwei Bohrmaschinen seines ehemaligen Arbeitgebers und ein als gestohlen gemeldeter Führerschein, den ein Mann nach einem Autoverkauf im Wagen vergessen hatte, gefunden. Die rund drei Monate lange Vorhaft im Jahr 2015 werde dem 29-Jährigen angerechnet, sagte der Richter.

Mildernd wirkten sich bei beiden Angeklagten ihr bisher ordentliche Lebenswandel und die lange Verfahrensdauer aus. Erschwerend kamen beim 29-Jährigen die Körperverletzung des Lkw-Fahrers und das Zusammentreffen von einem Verbrechen und zwei Vergehen hinzu. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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