80 % vom Umsatz-Ausfall erstattet

Lockdown: So läuft die Corona-Hilfe

01.11.2020

Betriebe, die schließen müssen, erhalten bis zu 80 Prozent Umsatz-Ersatz.

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© Fotomontage; Quelle: Getty Images
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Wien. Gastronomie, Hotellerie, Kulturbetriebe und andere Branchen stehen ab morgen einen Monat lang still. Die Regierung lässt sich das mehr als eine Milliarde Euro kosten. Denn für alle, die aufgrund des Lockdowns schließen müssen, soll es einen Umsatzausfallersatz von bis zu 80 Prozent geben. Noch sind aber einige Details offen. Ein Überblick:

Wer hat Anspruch darauf? Betriebe, die im neuen Lockdown schließen müssen, erhalten einen Ersatz für ihren Umsatzausfall von 80 Prozent. Das gilt neben Restaurants, Hotels und Co. auch für Kulturbetriebe wie Museen und Theater. Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, verweist die Regierung auf Hilfen aus dem Fixkostenzuschuss.

Gibt es noch andere Bedingungen? Der Umsatzersatz fließt nur, wenn keine Mitarbeiter gekündigt werden. Dazu wurde die Kurzarbeit reformiert (siehe unten).

Wie wird die Höhe berechnet? Es gibt 80 Prozent der Erlöse aus dem November des Vorjahres. Der Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt.

Und wenn man für November 2019 keinen Umsatz nachweisen kann? Dafür wird es eine Lösung geben, verspricht die Regierung. Daran werde derzeit gearbeitet. Am wahrscheinlichsten ist eine Berechnung anhand des letzten verfügbaren Umsatzes.

Wie funktioniert die Be­antragung? Einfach und unbürokratisch, verspricht der Finanzminister. Mit wenigen Klicks soll der Umsatzersatz via FinanzOnline beantragt werden können. Anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, wird die Höhe der Hilfe automatisch berechnet.

Handel bleibt offen, pocht auch auf Entschädigung

Wann kommt das Geld? Die Auszahlung soll noch im November erfolgen.

Was, wenn ich schon andere Corona-Hilfen beziehe? Bestimmte Hilfen müssen ­gegengerechnet werden. Nicht allerdings der Fixkostenzuschuss: Beide Hilfen können bezogen werden (für unterschiedliche Zeiträume).

Kritik kommt vom Handelsverband. Auch wenn die Geschäfte im Gegensatz zum ersten Lockdown diesmal offen halten dürfen, brauche es im November dringend eine ähnliche Sonderhilfe für den Handel, fordert Obmann Rainer Will: „Der Handel ist auf den ersten Blick nur indirekt vom Lockdown betroffen.“

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