Bei Grenzübergang

Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll

Teilen

Bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Lustenau deckten Beamte einen Fahrzeugschmuggel auf.

Die Zollbeamten des ZAÖ stoppten Mitte Juni einen rumänischen Autotransporter, der mit einem hochwertigen Mercedes Benz AMG G63 beladen war. Das Auto war in der Schweiz zugelassen und mit einem exklusiven Mansory Carbon-Umbau versehen. Der Fahrer des Transporters, ein rumänischer Staatsbürger, missachtete die Anweisung, an der Eingangszollstelle anzuhalten und setzte seine Fahrt in Richtung Österreich fort. Die Zöllnerinnen und Zöllner des mobilen Kontrollteams nahmen die Verfolgung auf.

Nach etwa zwei Kilometern hielten sie das Fahrzeug im Ortsgebiet von Lustenau an und führten es zur näheren Überprüfung zurück zur Zollstelle. Die Kontrolle ergab, dass für den Mercedes Benz keine Zolldokumente vorlagen und das Fahrzeug somit widerrechtlich in die EU eingeführt wurde.

Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll
© BMF/Zoll
× Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll

Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll
© BMF/Zoll
× Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll

Minister Brunner: "Wachsamkeit an den Grenzen"

"Unsere Zollbeamtinnen und Zollbeamten haben nicht nur auf der Straße, sondern auch im Einsatz gegen Wirtschaftskriminalität das richtige Tempo vorgelegt. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig unsere ständige Wachsamkeit an den Grenzen ist, um illegale Aktivitäten zu unterbinden und die redliche Wirtschaft zu schützen", so Finanzminister Magnus Brunner.

Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll
© BMF/Zoll
× Luxuswagen-Schmuggler liefert sich Verfolgungsjagd mit Zoll

Der Mercedes Benz AMG G63 wurde beschlagnahmt und wird vom Zollamt Österreich verwahrt. Der geschätzte Wert des Fahrzeugs beträgt mindestens 200.000 Euro. Aufgrund des Spezialumbaus am Fahrzeug wird der genaue Wert derzeit noch durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt. Die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen wurden eingeleitet. Ausgehend vom angenommenen Wert von 200.000 Euro beläuft sich der Strafrahmen auf bis zu 120.000 Euro.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten