Anstalt eingewiesen

20 Jahre Haft nach Mord in Kärnten

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Ein Altersheimleiter wurde mit fünf Messerstichen in die Brust getötet.

Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und 20 Jahren unbedingter Haft ist am Dienstag der Prozess gegen einen 80 Jahre alten Kärntner zu Ende gegangen, der wegen Mordes vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt gestanden ist. Er wurde schuldig gesprochen, den 54-jährigen Leiter der stadtischen Seniorenheime Hülgerthpark im September des vergangenen Jahres mit fünf Messerstichen getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte lag jahrelang mit dem Leiter des Heimes im Streit, in dem seine inzwischen verstorbene Mutter untergebracht war. Zudem gab es Konflikte mit dem Sachwalter des Vermögens seiner Mutter und mit der Richterin, die mit dem Fall betraut war. Mit Drohungen und Beschimpfungen soll der betagte Mann - laut Staatsanwältin Ines Küttler-Pick ist er spielsüchtig - versucht haben, die Sachwalterschaft aufzuheben um an das Geld seiner Mutter zu kommen. Vorstrafen - unter anderem wegen Körperverletzung - und ein Betretungsverbot im Altersheim waren die Folge.

Konflikt eskalierte
Am 21. September 2009 eskalierte der Konflikt. Der Angeklagte wurde von seinem späteren Opfer in den Nachtstunden dabei erwischt, wie er Fäkalien auf dessen Grundstück leerte. Er flüchtete und wurde vom Heimleiter in seinem Auto verfolgt. Vor seinem Wohnhaus soll der 80-Jährige mit einem sogenannten Hirschfänger auf seinen Verfolger eingestochen haben. Danach band er ihn mit einem Fuß am Auto fest und schleifte die Leiche bis zu einem Tankstellenparkplatz im Stadtteil Welzenegg.

"Sie sehen hier vor sich einen Mörder, der sein Opfer auf bestialische Art und Weise erstochen hat", beschrieb Anklägerin Küttler-Pick den alten Mann, der weder Reue zeigte, noch seine Schuld eingestehen wollte. Er habe in Notwehr und "Todesangst" gehandelt und sogar "beim Rasenmähen auf die Regenwürmer Rücksicht genommen", meinte der Pensionist. Wie die tiefen Stichverletzungen in den Oberkörper des Opfers gekommen sind, sei ihm unverständlich. Vorhaltungen, Vorwürfe oder Fragen quittierte der 80-Jährige mit Antworten wie "Sauerei" oder "das ist eine bodenlose Frechheit", um kurz darauf wieder in Tränen auszubrechen. Seiner Einschätzung nach sei er jedoch "komplett normal, nur meine Ausdrucksweise war nicht vom Feinsten".

Instabile Persönlichkeit
Der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner attestierte dem Pensionisten "Charaktereigenschaften im Sinne einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, eine geistige beziehungsweise seelische Abartigkeit im höheren Grade und damit verbunden eine Gefährdung auf künftige Straftaten", jedoch keine Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der Angeklagte sei ein Mensch, der es "mit der exakten Darstellung der Wahrheit nicht so genau nimmt". Wegen der attestierten Persönlichkeitsstörung könnten "weitere strafbare Handlungen passieren, so Wagner.

Verteidiger Philipp Tschernitz plädierte auf fahrlässige Tötung, der Tat sei "niemals ein Vorsatz zugrunde gelegen", zudem sei es "schwierig, bei einer Tat, bei der niemand anwesend war, entlastende Beweise zu finden". Sein Mandant sei in Panik verfallen, er habe "nicht daran gedacht zu töten, sondern sein eigenes Leben zu erhalten". Die Geschworenen sahen das anders, der Wahrspruch fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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