Akute Schizophrenie
Mann glaubte, er sei ein Gott und entriss Mutter ihr Kind
01.02.2017
Er bildete sich ein, der Sohn des griechischen Göttervaters Zeus zu sein.
Dramatische Szenen haben sich am 3. November des Vorjahres vor einer Wiener McDonald's-Filiale abgespielt: Ein Mann glaubte aufgrund akuter Schizophrenie, ein Sohn des griechischen Göttervaters Zeus zu sein. Der aufgrund entsprechender Medikation gesund wirkende 30-Jährige wurde am Mittwoch am Landesgericht in eine Anstalt eingewiesen, wobei diese Maßnahme bedingt nachgesehen wird.
Die Frau schilderte in Gebärdensprache noch sichtlich aufgeregt vor Richterin Petra Poschalko, was damals geschehen war. Sie war mit ihrer etwa zweieineinhalb Jahre alten Tochter unterwegs, als ihr der völlig Fremde von hinten auf den Arm schlug und das Mädchen nahm. Sie hielt ihn auf und es entwickelte sich ein Gerangel um die Kleine. "Der wollte meine Tochter! Ich habe ihn als schwer aggressiv wahrgenommen, der hat ordentlich zugepackt! Ich habe fast geweint, ich war mit den Nerven fertig."
Mutter Kind entrissen
Ein Zeuge berichtete, dass er zuerst an eine Familienangelegenheit dachte, in die man sich nicht einmischt. "Aber dann hat sich die Mutter angefangen zu wehren und sie hat sich zu uns gewandt und - soweit sie es eben konnte - 'Help' geschrien." Er sprach den 30-Jährigen in mehreren Sprachen an, zunächst ohne eine Reaktion. "Dann hab' ich ihn eben auf Farsi gefragt, ob er Iraner ist." Er habe darauf geantwortet, dass er Gott sei, dass das sein Kind sei, dass es zu ihm gehöre.
"Ich habe 'nein, nein, nein' gesagt und dem Zeugen meinen Ausweis gezeigt. Der hat gefühlt, dass da was falsch läuft", sagte die Mutter. Der Helfer nahm daraufhin dem Beschuldigten das Kind ab und gab es der Mutter zurück. Bis zum Eintreffen der Polizei hielt er den Mann fest.
"Ich bin der Sohn von Zeus"
Damals sagte der Angeklagte auch: "Ich bin der Sohn von Zeus." Auf die Frage der Richterin, ob er das noch immer glaubt, antwortete der 30-Jährige: "Nein, ich habe eine Therapie gemacht." Auch das Gutachten des Sachverständigen fiel durchwegs positiv für den Perser aus.
Aufgrund dieser guten Prognose setzte der Schöffensenat die Einweisung für fünf Jahre aus, verband diese Nachsicht aber mit zahlreichen Auflagen. Die Behandlung muss fortgesetzt werden und die Einnahme der Medikamente wird ebenso durch Blut- und Harnproben überprüft wie ein Alkohol- und Drogenverbot. Der 30-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.