Berufsverbot verhängt
Mann missbrauchte sieben Kinder: Bewährungsstrafe
11.08.2017
Der 25-jährige Kindergartenpädagoge zeigte sich reumütig geständig.
Wegen elffachen Kindesmissbrauchs ist am Freitag ein 25-jähriger Salzburger von einem Schöffengericht am Landesgericht Salzburg zu 18 Monaten auf Bewährung und einer 2.160 Euro hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der reumütig geständige Kindergartenpädagoge hat sich an sieben Kindern sexuell vergangen, an einigen von ihnen mehrmals. Die Taten ereigneten sich vorwiegend in einem Kindergarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch an, Staatsanwalt Andreas Allex gab keine Erklärung dazu ab. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Ureutz sprach auch ein Berufsverbot aus. Das heißt, dass der Verurteilte - er ist derzeit im Handel beschäftigt - nicht mehr eine Tätigkeit mit Kindern annehmen darf. Weiters ordnete das Gericht eine psychotherapeutische Behandlung an.
Teils schwerer sexueller Missbrauch
Zu dem teils schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen und Buben kam es laut dem Staatsanwalt vorwiegend zwischen Jänner und Oktober 2014 im Flachgau. In diesem Zeitraum war der Mann bereits ausgebildeter Kindergartenpädagoge. Die Opfer waren großteils drei bis fünf Jahre alt. Zwei der Kinder wurden schwer sexuell missbraucht, an ihnen wurden dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen.
Der Salzburger hat aber bereits während seiner Ausbildung im Kindergartenjahr 2010/2011 ein Mädchen missbraucht. Als er dann 2013 seinen Zivildienst absolvierte, kam es noch einen sexuellen Übergriff auf ein zehnjähriges Mädchen.
Ermittlungen vor zweieinhalb Jahren
Gegen den Angeklagten war schon vor zweieinhalb Jahren ermittelt worden. Es tauchten Vorwürfe auf, er hätte im Kindergarten ein fünfjähriges Mädchen im Intimbereich berührt. Der Mann leugnete damals noch die Tat, wurde aber vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ein. Zwei Gutachten hatten den Pädagogen entlastet. Die Suspendierung des Kindergärtners wurde nach rund vier Monaten wieder aufgehoben.
Ende Oktober 2016 suchte der Salzburger von sich aus die Kriminalpolizei auf und zeigte sich selbst an. Er habe nicht nur den Vorfall mit dem fünfjährigen Mädchen zugegeben, sondern "sämtliche Übergriffe eingestanden", sagte der Staatsanwalt, der dem Beschuldigten auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen hatte.
"Ich muss mich selber schützen"
Der Angeklagte schilderte dem vorsitzenden Richter, dass er wegen seines schlechten Gewissens seinen Kollegen und auch den betroffenen Kindern gegenüber beschlossen habe, "alles auf den Tisch zu legen, ein für alle Mal". Er kündigte im Herbst 2016 seinen Job. "Eine Arbeit mit Kindern geht nicht mehr, ich muss mich selber vor mir schützen. Mit mir läuft etwas falsch", gestand der 25-Jährige reumütig ein. "Alle Vorwürfe stimmen. Ich trage alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben." Sein Mandant habe mit der Lebenslüge nicht mehr weitermachen wollen, betonte Verteidiger Hellmut Prankl. "Er begab sich unmittelbar danach in psychologische Behandlung, die jetzt noch andauert." Der Salzburger habe sehr an sich gearbeitet und eine zweite Chance verdient.
Eltern von betroffenen Kindern schilderten heute die Folgewirkungen der Tat. Sie berichteten von Schlafstörungen ihrer Kinder, ein Bub will sich seither auch nicht mehr von seinem Vater berühren lassen. "Er kann sich auch nicht vor anderen Umziehen, er sperrt sich im Klo ein", sagte der Zeuge. Eine Mutter erzählte, ihre Tochter wollte nicht mehr in den Kindergarten gehen, das Duschen vor anderen sei ihr peinlich gewesen. Eine andere Mutter wandte sich schließlich an das Kinderschutzzentrum. Einige Opfervertreter haben Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.000 und 5.000 Euro gestellt. Der Verteidiger hat einige Teilschmerzensbeträge anerkannt.