Kein Mordversuch, sondern absichtlich schwere Körperverletzung: So lautete am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten das einstimmige Urteil der Geschworenen gegen einen 42-Jährigen. Dem Mann wurde vorgeworfen, am 1. Mai 2011 seine Lebensgefährtin in der gemeinsam Wohnung in St. Pölten mit Schnitten in den Hals, die Hand und ins Gesicht schwer verletzt zu haben. Er wurde dafür zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Strafe ist somit nicht rechtskräftig.
Erschwerend sei die Verwendung eines "lebensbedrohlichen Mittel" - nämlich des Messers - gewesen, erklärte Richter Markus Grünberger. Mildernd ausgewirkt hätten sich hingegen der ordentliche Lebenswandel des 42-Jährigen und seine Affektlage. Eine bedingte Nachsicht eines Teils der Strafe habe man aus spezial- und generalpräventiven Gründen ausgeschlossen, auch aus Rücksicht auf die außerordentlichen Schmerzen des Opfers. Der Frau wurden 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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