Salzburg

Mann wegen Wiederbetätigung vor Gericht

11.08.2016

Der 38-Jährige postete auf Facebook NS-Fotomontagen mit zynischen Sprüchen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Ein 38-jähriger Mann aus dem Flachgau hat sich am Donnerstag in Salzburg wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Der Mann war dem Verfassungsschutz aufgefallen, weil er ab Sommer 2013 auf Facebook immer wieder einschlägige Fotomontagen gepostet hat. Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auch auf Kleidung mit NS-Symbolik.

Kleidung mit NS-Symbolik

Auf eine Jacke des Mannes war die "88" aufgedruckt - die Ziffern stehen im Alphabet für die Initialen "HH" und damit für den Gruß "Heil Hitler". Außerdem fanden die Polizisten im Schrank ein T-Shirt mit der Aufschrift "Sturm 18", Synonym für "Adolf Hitler" und gleichzeitig auch Name einer deutschen Rechtsrock-Band, die in ihren Liedern eine neonazistische Gesinnung zur Schau stellt.

Facebook-Postings

Rund 20 Fotos soll der Angeklagte im Zeitraum von rund zwei Jahren gepostet haben. Diese waren überwiegend mit äußerst zynischen und menschenverachtenden Sprüchen versehen, viele mit Anspielungen auf das Vergasen von Menschen. Das Bild einer Katze mit Schirmmütze, welche die rechte Pfote zum Gruß erhebt, war noch einer der harmloseren Einträge. "Es kommt nicht so sehr auf das einzelne Bild an, sondern was für ein Eindruck bei der Gesamtbetrachtung entsteht", sagte Staatsanwalt Markus Neher. "Man muss für das Delikt der Wiederbetätigung kein Neonazi sein. Es reicht, dass man durch sein Handeln die NS-Zeit, NS-Organisationen oder NS-Persönlichkeiten positiv darstellt".

Volles Geständnis

Der Angeklagte zeigte sich heute voll geständig und entschuldigte sich vor dem Richtersenat (Vorsitz Gabriele Glatz) und den Geschworenen. "Es tut mir leid." Sein Anwalt sagte, seinem Mandanten sei es vor allem um Gruppenzugehörigkeit und Anschluss nach einer Übersiedlung nach Salzburg gegangen. Der Angeklagte sei einfach an die falschen Leute geraten, die Bedeutung von "88" und "Sturm 18" sei ihm auch immer bewusst gewesen. Auch der Staatsanwalt meinte heute, im konkreten Fall mit dem unteren Bereich des Strafrahmens auszukommen. "Er hat mit seinen Postings überwiegend Gleichgesinnte erreicht." Ein Urteil wurde noch am Donnerstag erwartet.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel