Ein ehemaliger Kinderdorf-Betreuer mit einschlägiger Vorstrafe ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Ein ehemaliger Betreuer im Vorarlberger Kinderdorf ist am Landesgericht Feldkirch wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Bei Besuchen des 42-Jährigen soll es von 2002 bis 2004 mehrfach zu Übergriffen auf ein zum Tatbeginn elfjähriges Mädchen gekommen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach einschlägiger Vorstrafe
Der Angeklagte war bereits
zuvor einmal auffällig geworden und wurde 2001 wegen sexuellen Missbrauchs
außerhalb des Kinderdorfs verurteilt. Als das an seinem Arbeitsplatz im
Vorarlberger Kinderdorf in Bregenz bekanntwurde, musste der 42-Jährige
gehen. Zudem verhängte die Leitung der Einrichtung ein Besuchsverbot. Dieses
wurde jedoch nach Ablauf der Bewährungsfrist ein Jahr später gelockert,
offenbar weil der Mann bei den Kindern großen Anklang fand.
Mädchen "zu Bett gebracht"
Bei diesen Besuchen
brachte der ehemalige Betreuer mehrfach eine Elfjährige zu Bett, die er
dabei im Genitalbereich berührt haben soll. Der Mann bestritt die Vorwürfe
vor Gericht. Dieses wertete die Aussagen der heute 17-Jährigen jedoch als
glaubwürdig. Dem Opfer wurden 1.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Der Leiter des Vorarlberger Kinderdorfs, Christoph Hackspiel, gestand Fehler ein und entschuldigte sich. Man hätte den Mann nicht mehr ins Kinderdorf lassen dürfen. Inzwischen gebe es derartige Besuchskontakte nicht mehr, das Kontrollnetz sei verbessert worden, betonte er.