Oberösterreich

Mehrfacher Sexualtäter vor Gericht

28.03.2013

Wegen jahrzehntelanger Übergriffe in und außerhalb der Familie angeklagt.

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© PEROUTKA Guenther / WB
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Ein 66-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Steyr-Land ist wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs am Donnerstag vor einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr in Oberösterreich gestanden. Die Anklage wirft ihm jahrzehntelange Übergriffe in- und außerhalb der Familie vor. Er ist zum Teil geständig. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Gericht rechnete mit einem Urteil noch am Donnerstag.

Der Staatsanwalt trug die schriftlich vorliegende Anklage aus Rücksicht auf den Schutz der Opfer nicht detailliert vor. Jedoch warf er dem Beschuldigten sexuellen Missbrauch in verschiedener Schwere an einer Vielzahl von Opfern vor. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1972 bis in die Gegenwart. Damals - zwei Jahre nach der Hochzeit - habe er begonnen, seine Ehefrau zu vergewaltigen. Später soll er seinen Kindern, mehreren Töchtern und einem Sohn, Gewalt angetan haben und sie sexuell missbraucht haben. Das habe er bei seinen Enkelkindern, weiters einer Pflegetochter einer Tochter und einer Nichte fortgesetzt.

Auch die Freundinnen und Schulkolleginnen der Töchter und einer außerehelichen Tochter waren vor dem Mann nicht sicher. Aufgeflogen ist die Affäre im vergangenen Jahr, als eines der Opfer wegen schwerer psychischer Störungen als Folge des Missbrauches im Krankenhaus behandelt werden musste.

Laut Staatsanwalt sei den Opfern großes Leid angetan worden. Der Ankläger habe so etwas in seiner bisherigen Laufbahn noch nie erlebt. Unter den Anklagepunkten befinden sich unter anderem Vergewaltigung, Missbrauch von Unmündigen und Jugendlichen, Blutschande, Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen, Körperverletzung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Der Verteidiger erklärte vor Gericht, sein Mandant sei zum Teil geständig. Die Übergriffe in der Familie bestreitet er. Zwei Anwälte, die mehrere der Opfer vertreten, hatten zuvor Forderungen nach Teilschmerzensgeld für ihre Mandanten in unterschiedlicher Höhe, aber jedenfalls jeweils mehrere tausend Euro, angemeldet. Eine Vertreterin von Familienangehörigen stellte fest, die Taten seien mit Geld nicht mehr gut zu machen. Deshalb würden nur symbolische Beträge von 500 bzw. 1.000 Euro verlangt.

Aus Rücksicht auf den Schutz der Opfer und gemäß einem Antrag der Verteidigung - mit der Begründung, dass im Prozess Details aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten erörtert würden - schloss das Gericht danach die Öffentlichkeit aus der Verhandlung aus.

 

 

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