Mödling
Messerangriff: 40-Jähriger in Anstalt eingewiesen
14.12.2016
Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 40-Jähriger, der vor einem Hotel in Mödling mit einem Messer auf einen Polizisten losgegangen war, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Anlasstaten waren versuchter Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig. Der Mann leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zurechnungsunfähig.
Der englischsprachige Betroffene hatte in Mödling ein Hotelzimmer gemietet und sich in der Nacht auf den 1. September mit einem 23,5 Zentimeter langen Küchenmesser an die Bar gesetzt. Auf die Frage des Barkeepers, was er damit vorhabe, hatte er "I want to kill somebody" geantwortet. Der Hotelmitarbeiter hatte daraufhin die Polizei gerufen, die gegen 0.30 Uhr bei der Herberge eintraf.
"Suicide by cop"
Der Betroffene war mit gezücktem Messer auf die beiden Polizisten zugegangen. Trotz Aufforderung, das Messer wegzulegen, hatte er sich einem Beamten bis auf eineinhalb Meter genähert, woraufhin der Polizist "in Notwehr" einen Schuss abgab, wie der Staatsanwalt sagte. Der 40-Jährige lag nach dem Bauchschuss mehrere Tage lang im Koma. Vor dem Prozess befand er sich in vorläufiger Anhaltung.
"Ich habe den Eindruck, dass die CIA hinter mir her ist und meine Gedanken liest", sagte der Betroffene. Der Mann hat Selbstmordversuche hinter sich, in der Nacht auf den 1. September wollte er den Angaben seines Verteidigers zufolge "Suicide by cop" begehen. "Ich dachte, der beste Weg, mich umzubringen, sei, die Polizei dazu zu bringen, mich zu erschießen", sagte der 40-Jährige. Der Verteidiger legte am Mittwoch einen von seinem Mandanten verfassten Abschiedsbrief auf Englisch mit dem Wortlaut vor: "Ich liebe euch alle. Ich kann meine psychologischen Probleme nicht mehr ertragen. Auf Wiedersehen."
Täter höhergradig abnorm
Die Sachverständige Sigrun Roßmanith stufte den 40-Jährigen als zurechnungsunfähig und höhergradig abnorm ein. "Er hört Stimmen und Geräusche. Er fühlt sich von Satelliten überwacht und hat das Gefühl der Fernlenkung", sagte die Gutachterin.
Der 40-Jährige wurde in einem Inselstaat des australischen Kontinents geboren, ist österreichischer Staatsbürger und wohnte zuletzt wie seine Mutter in Österreich. Zuvor verbrachte er einige Jahre in London, wo auch seine Schwester lebt.
Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, teilte das Landesgericht Wiener Neustadt mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.