Gefährlicher Gefangener: Christian N. flüchtete zum 2. Mal aus der Nervenklinik.
Die Frage muss erlaubt sein, weil sie sich nicht nur in der Steiermark jeder stellt: „Wie kann es sein, dass ein gemeingefährlicher Straftäter binnen kürzester Zeit zweimal aus der geschlossenen Abteilung der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF) in Graz ausbricht und damit die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen kann?“ Eine befriedigende Antwort gab es bis Dienstagabend nicht.
Diagnose paranoide
Schizophrenie
Immerhin: Der Messerstecher Christian N. (25) sitzt wieder hinter Schloss und Riegel. Sein Fall hat die Diskussion um die Sicherheit der geschlossenen Psychiatrie für abnorme Straftäter ausgelöst. Der paranoide Kriminelle hat am Montagabend während einer Sporttherapie einfach ein Fenster geöffnet, ist in die Freiheit gehüpft und verschwunden. Selbst in jedem Seniorenheim sind auf beschützenden Stationen die Fenster verriegelt.
Schüler (17) von Ausbrecher
lebensgefährlich verletzt
In der Grazer LSF spazierte dagegen ein Straftäter aus der Geschlossenen, der in seiner paranoiden Schizophrenie Mitte September einen Schüler (17) niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte. Aus der LSF wurde einer tickenden Zeitbombe, die bereits Anfang Oktober – ebenfalls durch ein Fenster – ausgebrochen war, ermöglicht, in Freiheit zu gelangen. Nach dem ersten Mal hatte sich Christian N. abends selbst gestellt, beim jüngsten Ausbruch fasste ihn eine Polizeistreife in Judenburg: „Ich wollte ein bisschen spazieren gehen“, sagte er bei seiner Festnahme.
„Wir haben alles gemacht, was wir tun konnten und die Behandlungsfortschritte sind befriedigend gewesen“, sagte der verantwortliche Primar Michael Lehofer. Eine Gefährlichkeitsprognose habe ergeben, dass der Messerstecher „derzeit nicht gefährlich ist“. Anders die Polizei: Sie stufte Christian N. als „potenziellen Rückfalltäter“ ein.
Verlegung in eine
Wiener Strafanstalt
Gleichzeit räumte der Chefarzt ein, „dass es unter den Bedingungen unseres Hauses derzeit nicht möglich ist, ihn zu halten“. Genauso gut hätte Lehofer zugeben können, dass die Landesnervenklinik generell ungeeignet für die Unterbringung abnormer Straftäter ist. „Letzten Endes ist die LSF nur ein Krankenhaus“, räumte er wenigstens ein.
Das wird Christian N. bald verlassen. Er kommt in eine Strafanstalt.