Die Strafsache muss vor das Geschworenengericht.
Im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Praterstern hat am späten Dienstagnachmittag das Schöffengericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Richterin Gerda Krausam kam in der Hauptverhandlung zu der Ansicht, dass das Delikt Mord bzw. Mordversuch nicht ausgeschlossen werden kann. Damit fällt die Strafsache in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts.
Bedenkzeit
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben sich Bedenkzeit erbeten. Die Staatsanwaltschaft hatte absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, obwohl der 39-jährige Angeklagte im September 2015 dem Algerier einen Stich in den Oberbauch und einen weiteren ins Auge verpasste hatte. Der 37-Jähriger starb an einer Hirnlähmung noch am Tatort. Obendrein hatte der Serbe zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in die Brust gerammt. Die Anklagebehörde ging davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, was bei Messerstichen in Brust und Auge eigenartig schien.