Freund klagt an - Frau psychisch krank - Notarzt angezeigt.
Der Lebensgefährte des 36-jährigen Brandopfers, das mit einer Zigarette einschlief und an CO2-Vergiftung starb, will, dass alle erfahren, was wirklich passiert ist: „Das bin ich unserem Kind und auch Michis großer Tochter schuldig.“
© Herbert Wimmer/Pressestelle BFK Mödling
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Demnach sei es zwar richtig, dass die 36-jährige Wienerin und Ex-Sekretärin in der Brandnacht betrunken war, was aber ein Symptom ihrer psychischen Erkrankung gewesen sein soll: Michaela W. litt an Borderline – schon seit Gründonnerstag hatte sie einen Anfall.
Drama begann bereits
am Gründonnerstag
Da ging die ansonsten „liebste Frau der Welt“ (so Lebensgefährte Helmut P. zu ÖSTERREICH) zu Hause auf ihn los. In ihrem Wahn rief sie die Rettung und bezichtigte plötzlich den Freund, dass er sie verletzt habe. Die Beamten durchschauten die Situation. Der Einsatz wegen „häuslicher Gewalt“ endete mit einer Einweisung ins Klinikum Baden, wo die Frau am nächsten Tag wieder entlassen wurde.
Weil sie weitertrank, Psychopharmaka zu sich nahm und in ihrem Zustand keinen guten Einfluss auf ihre beiden Töchter hatte – die ältere ist 17 Jahre, die jüngere erst 17 Monate alt –, verständigte Helmut P. am Samstag Polizei und Jugendamt.
„Warum ließ man Michaela ohne Betreuung zu Hause?“
„Die Kinder waren mit Zustimmung des Jugendamtes bei mir. Michaela hatte sich eingeschlossen. Die Feuerwehr musste die Tür öffnen. Obwohl dem Ärzteteam vor Ort aufgefallen sein muss, dass meine Freundin eine Gefahr für sich und andere darstellte, brachte man sie nicht wieder ins Spital“, klagt Helmut P. an.
Er erstatte jetzt gegen die Verantwortlichen der Behörden, die es zugelassen haben, dass seine verstorbene Freundin alleine zu Hause blieb, Strafanzeige.
Tatsächlich kam es in der Nacht zum Ostermontag zum Finale – wieder soll sie Alkohol und Tabletten zu sich genommen haben und schlief mit der Zigarette ein. Beim Großbrand ersticke die 36-Jährige. Die Hinterbliebenen indes sind sicher, dass Michaela W. noch leben könnte.