Nur ein Jahr bedingt

Mildes Urteil für Baby-Mörderin

31.01.2007

Mildes Urteil für eine junge Mutter, die ihr Kind nach der Geburt umgebracht hat: Ein Jahr bedingte Haft.

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Die Südburgenländerin soll laut Anklage ihr Kind nach der Geburt an den Beinen gepackt, gegen die Wand geworfen und dann zugedeckt haben. Die junge Mutter bekannte sich vor Gericht schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Schwangerschaft "ausgeredet"
Die 18-Jährige hatte seit Herbst 2005 einen festen Freund. Im Oktober machte das Mädchen einen Schwangerschaftstest, der positiv ausfiel. Im November bestätigte ihr ein Gynäkologe nach einer Untersuchung die Schwangerschaft, die sie zu verdrängen versuchte. "Ich hab mir eingeredet, wenn ich nicht daran denke, dann wird auch nichts passieren", sagte die junge Frau aus. Weder ihr Freund noch ihre Eltern hätten davon gewusst.

Todesursache Ersticken
Am 28. Mai des Vorjahres, als sich ihre Eltern ein paar Tage in Italien aufhielten, setzten bei der 18-Jährigen die Wehen ein. Am Nachmittag brachte sie ihr Kind zur Welt: Ein "lebensfähiges, gesundes Neugeborenes", stellte Staatsanwalt Martin Ulrich fest. Nach der Geburt habe sie das Baby an den Beinen gefasst und gegen die Wand geschleudert. Das Neugeborene erlitt massive Schädelverletzungen. Als Todesursache sei Ersticken - als Folge der Kopfverletzungen beziehungsweise des Zudeckens - festgestellt worden. An der Wand des Zimmers seien auch Blutspuren gefunden worden.

Baby lag tot unterm Polster
Sie könne sich nur an die Geburt, nicht aber an die Tat erinnern, sie sei immer wieder ohnmächtig geworden, meinte die 18-Jährige. Der mittlerweile vom Urlaub zurück gekommene Vater fand das Zimmer seiner Tochter versperrt vor und erreichte sie schließlich bei ihrem Freund. Erst nach energischem Zureden ließ sich die 18-Jährige ins Krankenhaus bringen. "Sie konnte aus dem Auto gar nicht aussteigen", schilderte der Mann vor Gericht. Nachdem ihm eine Ärztin geraten hatte, zu Hause im Zimmer des Mädchens nachzuschauen, habe man das Baby tot unter einem Polster gefunden, "ein extremer Schock".

Freund und Eltern wußten nichts
Das Verhältnis der Eltern zu ihrer Tochter, die schließlich die Schule abbrach, beschrieb der Vater für die Zeit vor der Geburt als "sehr angespannt": "Sie war eine sehr gute Schülerin. Plötzlich war das von einem Tag auf den anderen aus." Sowohl der Vater als auch der Freund der jungen Frau sagten aus, sie hätten von der Schwangerschaft des Mädchens nichts gewusst. "Wir wollten alle zwei keine Kinder haben", meinte der Freund der 18-Jährigen. Er habe angenommen, sollte es zu einer Schwangerschaft kommen, würde seine Freundin abtreiben.

Ein gerichtspsychologischer Sachverständiger führte aus, die junge Frau sei anderen gegenüber sehr misstrauisch und sehr schwer in der Lage, sich Menschen anzuvertrauen. Wenn Probleme auf sie zukämen, könne sie manchmal verbal aggressiv sein und "wie ein Zornbinkerl" reagieren.

Zurechnungsfähigkeit herabgesetzt
Auf Grund des festgestellten extremen Blutverlustes komme der Milderungsgrund der herabgesetzten Zurechnungsfähigkeit in Betracht, so der Vorsitzende Dr. Karl Mitterhöfer in der Urteilsbegründung. Außerdem liege kein erschwerender Grund vor. "Letztlich bleibt hier tragischerweise ein getöteter Mensch zurück", daher bedürfe es von der Höhe der Strafe her einer Abgrenzung. Das Urteil nahm die 18-Jährige, die sich noch immer in psychotherapeutischer Betreuung befindet, an.

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