Beim spektakulären Prozess in Wiener Neustadt wurde die 42-Jährige verurteilt.
„Ich bin wirklich erleichtert über dieses Urteil“, sagt Renata C. (42) nach Prozessende. Ihr Geliebter E. (14) fasst ihr liebevoll an die Hüfte und streichelt ihren Hals. Sie kann wieder lächeln. Das ungleiche Liebespaar, sie 28 Jahre älter als er, bekennt sich öffentlich zu ihrer Liebe. Demonstrativ posieren die beiden eng umschlungen vor den Fotografen. Dann holen sie sogar die Mutter von E. dazu – sie hat ihren Segen gegeben.
Nichts scheint ihre Liebe jetzt zerstören zu können. Der Prozess ist überstanden – mit mildem Urteil: Renata C. muss nicht in Haft.
Unter großer Anteilnahme ging am Mittwoch die Verhandlung um die verbotene Liebe zwischen der 42-jährigen Handballtrainerin zu ihrem 14-jährigen Schützling über die Bühne. Der Vorwurf: Zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Kontakts zwischen den beiden war der Bursch erst 13 Jahre alt.
Liebes-Trainerin: „Wir sind zu früh miteinander ins Bett“
Dunkles Hemd, dunkle Hose und beiger V-Pulli, die Ärmel lässig aufgekrempelt. E. erschien pünktlich, aber getrennt von seiner Geliebten, vor Gericht. Tatsächlich wirkt der 14-Jährige optisch älter, als er ist: groß, athletisch, ruhiger, fester Blick. Er wurde sofort ins „kindergerechte Vernehmungszimmer“ geführt. Seine Geliebte Renata C. betrat kurz später den Gerichtssaal und bekannte sich „voll schuldig“. Sie gab zu: „Wir sind fünf Monate zu früh miteinander ins Bett gegangen.“
Im Dezember 2009 konnten die Mutter zweier halbwüchsiger Töchter und der damals 13-Jährige nach einem Handballtraining nicht mehr anders – sie gestanden sich ihre Liebe. Drei Monate später, heuer im Februar, kam es zum ersten sexuellen Kontakt. Trotz der Liebe war Heirat nie ein Thema zwischen den beiden.
Oma und Vater sind gegen die Liebesbeziehung
Für den Staatsanwalt ist der junge Mann eindeutig ein „Opfer“, die Handlung widerspreche klar Paragraf 206, wonach Minderjährige vor Übergriffen von Erwachsenen geschützt werden müssen. „Es ist belanglos, ob der Bursch zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung körperlich schon so weit war.“ Der Anwalt plädierte für mildernde Umstände: Erstens hätte der Bub freiwillig in die Liebesbeziehung eingewilligt – es bestand kein Zwang. Die Unbescholtenheit der Frau und ihr Geständnis wirkten ebenso positiv auf die Entscheidung der Schöffen. Und: Schließlich sei der Bursche ja jetzt bereits 14 – die nach wie vor aufrechte Beziehung also nicht mehr strafbar. Das Urteil, das nichts rechtskräftig ist: 22 Monate bedingt auf drei Jahre.
Richterin Alexandra Baumann: „Man will der 42-Jährigen und der Gesellschaft zeigen, dass das Gesetz geschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen und unter 14-Jährigen auch bei wechselseitigen Gefühlen nicht akzeptiert.“ Die Oma des Buben ist entsetzt: „In meinen Augen ist die Beziehung nicht recht. Die Frau hat keine Verantwortung.“ Sein Vater Stefan U., zu dem E. jeden Kontakt abgebrochen hat, ist dagegen: „Ich hoffe, er findet wieder auf den richtigen Weg.