Laut Staatsanwaltschaft habe der Ex-Anwalt 2,8 Mio. Euro veruntreut.
Die am Mittwoch von der Staatsanwaltschaft Salzburg bekanntgegebene Anklage gegen den Salzburger Ex-Anwalt Friedrich L. (60) und seine Lebensgefährtin Brigitte H. (40) wegen Veruntreuung von 2,8 Millionen Euro an Treuhandgeldern beziehungsweise Beitragstäterschaft wird nicht beeinsprucht. Das sagte Verteidiger Raimund Danner am Donnerstag, im Gespräch.
"Keine Überraschungen"
Er habe heute mit seinen
beiden Mandanten Rücksprache gehalten, und man sei zu dem Ergebnis gekommen,
keinen Einspruch zu erheben. Die Anklage stütze sich im Wesentlichen auf das
Gutachten eines Buchsachverständigen und auf die Aussagen der beiden
Beschuldigten. Die 47-seitige Anklage beinhalte auch "keine
Überraschungen", meinte Danner.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem Ex-Wirtschaftsanwalt Veruntreuung sowie schweren, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue (mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren) vor. Gegen Brigitte H., die laut Danner der Hehlerei geständig ist, laufen die Ermittlungen in Richtung Beitragstäterschaft. Das Paar hatte bis zu seiner Verhaftung bei einer routinemäßigen Kontrolle südlich von Florenz eine Pension unter dem Namen von H. betrieben. L. wies sich mit der Fotokopie eines gefälschten Reisepasses aus, der auf "Franz Maringer" lautete.
Hoffen auf Strafmilderung
Danner hofft auf Strafmilderung, weil
sich L. geständig und kooperativ zeige und "vollständig um
Schadenswiedergutmachung bemüht ist". Einen Großteil der
veruntreuten Gelder habe der Beschuldigte zur Abdeckung der negativen
Betriebskonten hergenommen. Die Treuhandgelder, die ihm für
Liegenschaftskäufe und -verkäufe anvertraut worden waren, habe L. auf
einfache Konten gelegt, weil sie dort keiner Dispositionskontrolle
unterlagen, erläuterte der Strafverteidiger. Bei den Geschädigten handelte
es sich um einige Versicherungen, Banken und Einzelpersonen.