Der Ministerrat wird heute, Dienstag, eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschließen, die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringt - darunter ein Handyverbot. Am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten. Die wesentlichen Inhalte:
- Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. - Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere. - In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.
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