Tätigkeitsverbot für 46-jährigen Wiener. Urteil nicht rechtskräftig.
Zu neun Jahren Haft ist am Montag ein 46-jähriger Wiener am Straflandesgericht wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen verurteilt worden. Zudem wurde gegen den Kindergruppenbetreuer und Tagesvater ein Tätigkeitsverbot verhängt. Das Urteil von Richterin Eva Brandstetter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Der Mann soll vom Spätsommer 2012 bis März 2013 den zehnjährigen Sohn seiner damaligen Freundin und im August 2013 den sechsjährigen Sohn eines Bekannten missbraucht zu haben. Der 46-Jährige beteuerte stets seine Unschuld. Die Aussagen der Kinder widersprachen den Aussagen des Beschuldigten jedoch. Zum Abspielen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme der Opfer wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der 46-Jährige lernte seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2012 bei einem Kurs im Berufsförderungsinstitut kennen, als er noch verheiratet war. Nach drei Wochen kam er mit der Mutter eines zehnjährigen Sohnes sowie einer Tochter zusammen, im Oktober 2012, nach seiner Scheidung, zog er bei ihr ein. Danach war er auch regelmäßig mit den Kindern allein. Laut Anklage soll der 46-Jährige den Sohn in mindestens 15 Fällen attackiert und ihn zum Oralverkehr sowie zu gegenseitigen Masturbationshandlungen gezwungen haben.
Der Bub habe sich erst an die Behörden gewandt, nachdem die andere Anzeige ruchbar geworden sei. Schließlich seien die beiden Opfer einander nicht gänzlich unbekannt gewesen - entgegen der Anklage, sagte der 46-Jährige. Von der Tochter seiner Lebensgefährtin kamen übrigens keine Vorwürfe.
Den anderen Buben habe er am 11. August 2013 über gemeinsame Bekannte in einem Garten im Marchfeld kennengelernt, gab er an. Laut Staatsanwaltschaft hat der Bub noch am gleichen Abend bei ihm übernachtet und ist bis 15. August geblieben. Der Beschuldigte soll das Kind in diesem Zeitraum täglich missbraucht haben, dabei soll es auch zum Analverkehr gekommen sein. Der Sechsjährige habe dadurch schwere psychische Schäden erlitten.
Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter sagte über das Opfer, es sei ein emotional sehr vereinsamtes Kind gewesen, das für einen potenziellen Täter leicht verfügbar gewesen sei. "Distanzlos" sei der Sechsjährige gewesen, ein nicht alterstypisches Verhalten, das sie seiner Einsamkeit, seinem Ringen um Aufmerksamkeit, und zwar bei Erwachsenen zuschreibe. Wörgötter klassifizierte die schweren psychischen Schäden, die der Bub erlitten hat, als schwere Körperverletzung.