Wien
Misshandlungs-Vorwürfe gegen Polizisten
20.03.2014
Gewaltanwendung und mangelhafte Untersuchung.
Der Prozess am Wiener Verwaltungsgericht um Misshandlungsvorwürfe gegen fünf Polizeibeamte hat am Donnerstag mit einem teilweisen Schuldspruch für die Landespolizeidirektion Wien geendet. So stellte das Gericht fest, dass es nach einer Verkehrskontrolle im Jahr 2012 zu rechtswidrigen Handlungen gekommen ist. Die Misshandlungsvorwürfe gegen den Pkw-Lenker wurden aber als unbegründet abgewiesen.
So wurde bei der Fixierung und Fesselung des Mannes eine überschießende Gewaltanwendung attestiert. Der Mann erlitt Verletzungen am linken Arm und an der Schulter. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Gewaltanwendung wurde bei der Fortsetzung des Prozesses hingegen bejaht. Als mangelhaft wurde auch die amtsärztliche Untersuchung angesehen, da eine weitere Untersuchung erforderlich gewesen wäre, entschied das Gericht. Die Amtshandlung an sich war laut dem Urteil aber rechtmäßig.
Durch das Urteil habe sein Mandant nun Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sagte Anwalt Gregor Rathkolb gegenüber der APA. Die Verletzungen an Rippen und am Fuß des 36-jährigen Mannes konnten hingegen nicht eindeutig zugeordnet werden, so der Anwalt.
Die Maßnahmenbeschwerde gegen die Behörde - in dem Fall die Landespolizeidirektion Wien als Arbeitgeber der Beamten - wurde im vergangenen Jahr noch beim ehemaligen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) behandelt. Wegen der Einbringung eines medizinischen Gutachtens und der Vernehmung weiterer Zeugen wurde damals die Verhandlung vertagt.
Der Autofahrer soll bei einer Verkehrskontrolle Ende November 2012 keinen Führerschein vorgewiesen haben, auch soll er einen Alkoholtest verweigert haben. Im Kommissariat Brigittenau soll der Mann über Nacht in eine Zelle gesperrt worden sein. Nach seiner Entlassung sei er in ein Spital gefahren, wo Ärzte mehrere Frakturen diagnostizierten. Der Mann erstattete daraufhin Anzeige.
Neben dem anhängigen Verfahren am Verwaltungsgericht ermittelt auch die Wiener Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen die Polizisten. Den Beamten wird Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und der Verdacht auf Quälen eines Gefangenen vorgeworfen. Ob auch strafrechtliche Anklage erhoben wird, ist noch fraglich. Nach Angaben von Behördensprecherin Nina Bussek läuft das Ermittlungsverfahren.