Wien

Mit Entführung von Richard Lugners Frau gedroht: Bedingte Einweisung

06.11.2017

Mann leidet seit zehn Jahren an schizoaffektiver Störung.

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Ein psychisch kranker Mann, der mit der Entführung von Richard Lugners Ex-Frau Cathy gedroht hatte, ist am Montag bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der 54-Jährige, der seit zehn Jahren an einer schizoaffektiven Störung leidet, hatte im vergangenen Jahr in und rund um die Lugner City mehrfach für Polizeieinsätze gesorgt.
 
Die Krankheit brach 2007 bei dem ehemaligen Wertpapierhändler aus, als er sich auf einer Reise nach Kambodscha befand. In Österreich zurückgekehrt, nahm er jahrelang regelmäßig seine Medikamente, jedoch kombinierte er dies auch mit der Einnahme von Drogen, vor allem Kokain. Anfang 2016 war die dadurch entstandene, krankheitsbedingte Manie so groß, dass er die Medikamente gegen seine psychische Erkrankung absetzte. "Ich hab geglaubt, aufgrund der Drogen, die Welt ist so leiwand und man braucht nix Anderes", erklärte der 54-Jährige dem Schöffensenatsvorsitzenden Stefan Apostol.
 
Ab April 2016 häuften sich die Polizeieinsätze rund um die Lugner City in Rudolfsheim-Fünfhaus, die von dem Wiener verursacht wurden. Am 7. April bedrohte er zwei Arzthelferinnen einer Zahnarztpraxis mit dem Umbringen, weil er wegen eines ausgebrochenen Zahnes nicht gleich einen Termin bekommen hatte. Er werde die Ordination "in die Luft sprengen", raunte er einer Zahnarzthelferin entgegen und meinte sogleich: "Ihnen nutzt ihre Schönheit auch nicht, Sie werden auch noch drankommen", als die Frau ihn zum Verlassen der Räumlichkeiten bewegen wollte.
 
Zufallstreff
 
Zwei Wochen später traf er zufällig Richard Lugner in seinem Einkaufszentrum, der damals Unterstützungserklärungen für den Antritt zur Bundespräsidentenwahl sammelte. Der 54-Jährige bot dem 85-Jährigen bei einem Kaffee 400 Unterschriften von Rapid-Fans an, die er bei der Fahrt zu einem Match in Wels sammeln wollte. Dafür wollte der 54-Jährige von Lugner 10.000 Euro, die er dem St. Anna-Kinderspital spenden wollte. Lugner stieg auf den Deal nicht ein. "Es kam mir suspekt vor, weil man Unterschriften so nicht sammeln kann." Zudem hatte der Zentrumschef der Lugner City dem Baumeister erzählt, dass der 54-Jährige in dem Shopping Center immer wieder Probleme mache, da hatte man ihm Hausverbot erteilt.
 
Aus Enttäuschung, "wie ein Stück Holz weggeworfen worden zu sein", schrieb er dem Sohn Lugners mehrere Whatsapp-Nachrichten, in denen er u.a. mit der Entführung der damaligen Ehefrau des Baumeisters Cathy drohte, sollte Lugner seine Kandidatur nicht zurückziehen. Er würde auch CNN, Al Jazeera und die Kronen Zeitung darüber informieren. "Er hat auch geschrieben, er geht jetzt in den Puff, dort sind die Damen viel netter, als wir es sind", berichtete der 85-jährige Baumeister. Daraufhin erstattete Lugners Sohn Anzeige.
 
Nicht zurechnungsfähig
 
Im September schließlich wurde der 54-Jährige in Gewahrsam genommen. Anlasstat war neben der gefährlichen Drohung auch eine schwere Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Er war im Tatzeitraum allerdings nicht zurechnungsfähig. Nach dreimonatigem stationären Aufenthalt auf einer psychiatrischen Abteilung in einem Wiener Spital, nimmt er wieder regelmäßig seine Medikamente und hält die Überprüfungen seit acht Monaten ein. "So wie er jetzt da sitzt, gefällt er mir am besten. Aber so hab ich ihn noch nie gesehen", meinte einer der Polizisten, die regelmäßig wegen des Mannes zum Einsatz mussten.
 
Deshalb wurde der 54-Jährige mit einer Probezeit von fünf Jahren nun bedingt eingewiesen. Ihm werden in Zukunft - um die regelmäßige Verabreichung zu garantieren - im forensisch-therapeutischen Zentrum Wien mittels Depotspritzen seine Medikamente verabreicht. Zudem darf der Mann keine Drogen und Alkohol mehr konsumieren und es wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Betroffene und die Staatsanwaltschaft zeigten sich mit der Entscheidung einverstanden. Da der Sachwalter des 54-Jährigen bei der Verhandlung nicht anwesend war, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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