Leoben

Mitschüler niedergestochen: Kein Urteil

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Richterin: "Selten derart negativen Bericht von Jugendwohlfahrt gesehen".

Ohne Urteil ist am Freitag im Straflandesgericht Leoben der Prozess gegen eine 15-jährige Obersteirerin zu Ende gegangen. Sie hatte einen Mitschüler durch einen Bauchstich schwer verletzt, angeklagt war absichtliche schwere Körperverletzung. Die Richterin sah aber eher einen Mordversuch gegeben und fällte daher ein Unzuständigkeitsurteil.

Terror-Teenie
Die Angeklagte war erst 14 Jahre alt, als sie in einer Pause in der Schule auf einen Burschen losging. Zuvor hatten die beiden dauernd Streit und beflegelten sich gegenseitig auf Facebook und anderen Plattformen. Im Mai 2013 nahm die Schülerin ein Jausenmesser in ihrer Tasche mit zum Unterricht und stach zu. Das Opfer wurde schwer verletzt, erholte sich aber rasch. Die Schülerin wurde zunächst wegen des Verdachts auf versuchten Mord drei Monate in Untersuchungshaft genommen, anschießend aber wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt.

Beim Prozessauftakt im Dezember hatte die 15-Jährige erklärt, sie fühle sich nicht schuldig, konnte aber zur Tat wegen eines anhaltenden Weinkrampfes nichts weiter sagen. Die Verhandlung wurde abgebrochen, und für den zweiten Termin vorsorglich eine Psychiaterin bereitgestellt. Doch mit der Aussage wurde es wieder nichts, denn "sie fühlt sich nicht in der Lage, irgendetwas Konstruktives vorfallsbedingt beizutragen", erklärte der Verteidiger. Die "Drucksituation" sei zu groß und könnte die Erinnerung beeinträchtigen, so der Anwalt.

Negativer Bericht von Jugendwohlfahrt
Doch die Richterin wollte trotzdem wissen, ob die Beschuldigte, die jetzt in einer betreuten Jugend-WG lebt, regelmäßig in die Schule gehe. "So halb", kam die Antwort. Da konfrontierte sie die Vorsitzende mit einem Bericht der Jugendwohlfahrt, der wenig Gutes über die 15-Jährige enthielt. Dort hieß es nämlich "alle Möglichkeiten außer einer Auslandsunterbringung sind ausgeschöpft", das Mädchen sei nach wie vor aggressiv - wie auch Facebook-Einträge aus jüngster Zeit bewiesen - lasse sich von niemandem etwas sagen und sei immer wieder abgängig. "Wissen Sie, wie so ein Auslandsaufenthalt abläuft? Da kommen Sie in die Wüste oder auf ein Schiff und müssen soziales Verhalten lernen", malte die Richterin der weinenden Angeklagten ihre Zukunft in deutlichen Farben aus.

Die Zeugenaussagen, die teilweise unter Ausschluss getätigt wurden, warfen zum Teil kein gutes Licht auf die Angeklagte. Ein ehemaliger Mitschüler gab an, die 15-Jährige habe zuerst das spätere Opfer provoziert, um dann plötzlich ein Messer aus dem Ärmel zu ziehen und zuzustechen.

Neues Verfahren
Nach dem Abschluss des Beweisverfahrens befand die Richterin, dass die Verdachtslage eher in Richtung Mordversuch gehe, was in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen würde. Sie fällte daher ein sogenanntes Unzuständigkeitsurteil. Staatsanwalt und Verteidiger können gegen diese Entscheidung berufen, sonst geht der Fall zurück und wird neu angeklagt.

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