Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weil er im Sommer seinem Kontrahenten im Streit einen Teil des rechten Mittelfingers beinahe abgebissen hat, ist ein 36-Jähriger im Landesgericht Linz am Montag zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig, weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.
Dem Mann war zudem vorgeworfen worden, seinem Gegenüber in Linz vor dem Biss eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Für beides zusammen hätte der Strafrahmen fünf Jahre betragen. Die Attacke mit dem Glasgebinde konnte vor Gericht aber nicht ausreichend bewiesen werden. Deshalb kam der 36-Jährige mit zehn Monaten bedingt wegen schwerer - nicht wie ursprünglich angeklagt wegen absichtlich schwerer - Körperverletzung davon.