Österreicher verhaftet

Mörder (65) auf Luxus-Liner gefasst

04.09.2012

Der Wiener wurde vor 13 Jahren aus Deutschland abgeschoben.

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Bei dem am Wochenende an Bord eines Kreuzfahrtschiffes in Kiel verhafteten Österreicher handelt es sich um einen Wiener, der in Deutschland eine Haftstrafe wegen Mordes verbüßte und nach seiner vorzeitigen Entlassung abgeschoben und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt worden war, so Birgit Jürgens von der Staatsanwaltschaft Essen.

Die Verhaftung erfolgte, weil sich der heute 65-Jährige trotz des vor 13 Jahren verhängten Einreiseverbots nach Deutschland begeben hatte. Der Mann war 1983 am Landgericht Essen wegen Mordes, schweren Raubes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Nach Verbüßung von 16 Jahren seiner lebenslangen Strafe wurde er abgeschoben. Gleichzeitig wurde gegen ihn für den Fall der Wiedereinreise ein Haftbefehl erlassen.

Geldsorgen

Der Wiener war 1981 nach einem wirtschaftlichen Schiffbruch nach Deutschland ausgewandert. Geldsorgen waren auch der Grund, dass er in Essen einen Geldboten überfiel und erschoss. Dafür bekam er 1983 am Landgericht Essen lebenslang. Staatsanwältin Jürgens zufolge gab es damals in Deutschland noch nicht die Bestimmung über eine besondere Schwere der Schuld. Daher konnten zu lebenslänglicher Haft Verurteilte in jedem Fall nach frühestens 17 Jahren freigehen. Handelte es sich um Ausländer, gab es die Möglichkeit, sie nach 16 Jahren abzuschieben und gleichzeitig für den Fall der Wiedereinreise einen Haftbefehl zu verhängen. Wer wieder verhaftet wurde, musste den Rest seiner Strafe absitzen. Das könnte nun auch dem heute 65-jährigen Wiener blühen.

Der Mann wurde 1999 abgeschoben. Am vergangenen Samstag entdeckten ihn die deutschen Behörden im Kieler Hafen als Passagier an Bord des Kreuzfahrtschiffes MSC Poesia. Als ihn die Beamten festnehmen wollten, war er laut dpa nicht in seiner Kabine. Das Bordpersonal rief ihn daraufhin aus. Er meldete sich, und die Polizei nahm den völlig verdutzten Wiener fest. Widerstand leistete er nicht.

Ungewisse Zukunft
Wie es jetzt weitergeht, steht noch nicht fest. Laut Jürgens muss das Gericht innerhalb eines Jahres entscheiden, ob er den Rest seiner Strafe absitzen muss. Das hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von seiner Zukunftsprognose und ob er sich in den 13 Jahren seiner Freiheit wieder etwas zuschulden kommen ließ. Die Essener Staatsanwältin sagte, sie habe noch keine Unterlagen aus Kiel bekommen. Sie wisse daher auch nicht, wo sich der 65-Jährige in den vergangenen 13 Jahren aufgehalten habe. Diese Frage konnte auch Gerhard Stelke, Pressesprecher der Kieler Polizei, am Dienstag nicht beantworten.

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