Salzburg

Mord an Arzt-Witwe: Vier Schuldsprüche

05.12.2013

Zwischen zehn Monaten Gefängnisstrafe und lebenslanger Haft.

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Im Prozess am Landesgericht Salzburg gegen vier Rumänen wegen zwei Raubüberfällen mit einer Toten im Flachgau sind alle vier Angeklagten in der Nacht auf heute, Donnerstag schuldig gesprochen worden. Zwei mutmaßliche Raubmörder wurden zu 18 Jahren Haft beziehungsweise lebenslänglich verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten einmal vier Jahre und einmal zehn Monate Haft.

Die noch nicht rechtskräftigen Urteile des Geschworenengerichts unter Vorsitz von Richter Andreas Posch wurden erst nach Mitternacht verkündet. Der wegen Hehlerei zu zehn Monaten verurteilte Angeklagte Ioan S. (35) "wurde nach Schluss der Verhandlung sofort enthaftet", teilte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski in einem Mail an die APA mit. Er hat die Strafe bereits in der U-Haft verbüßt. Die Abstimmungsergebnisse der acht Geschworenen erfolgten jeweils einstimmig.

Täter zeigten sich nur zum Teil geständig

Der Prozess startete am 18. November, es wurde an mehreren Tagen verhandelt. Die vier Beschuldigten im Alter von 21 bis 35 Jahren, die laut Ermittler aus dem Bettlermilieu kommen und alle aus Brasov stammen, zeigten sich nur zum Teil geständig.

Cosmin T. (21) und Ciprian T. (24) haben laut Anklage am 6. September 2012 einen 80-jährigen, allein stehenden Pensionisten in Straßwalchen gefesselt, geschlagen und gewürgt. Der 31-jährige Komplize Viorel C. soll dabei Schmiere gestanden sein. Die Täter flüchteten mit 11.000 Euro Bargeld und einem Handy.

Den mutmaßlichen Mord an einer 83-jährigen Arztwitwe in Köstendorf am 4. Dezember 2012 sollen Cosmin T. und Viorel C. verübt haben. Ioan S. leistete dabei offenbar Aufpasserdienste. Die Witwe wurde geschlagen, gefesselt und geknebelt und ist laut Gerichtsmedizin erstickt. Die Täter erbeuteten Schmuck im Wert von 31.200 Euro.

18 Jahre Haft für Erstangeklagten

Der erstangeklagte Cosmin T. (21), der als junger Erwachsener vor Gericht stand, wurde wegen schweren Raubes an dem Pensionisten und wegen Raubmordes an der Arztwitwe zu einer Gefängnisstrafe von 18 Jahren verurteilt (Strafdrohung: fünf bis 20 Jahre Haft). Er bekannte sich im Wesentlichen schuldig. Sein Anwalt Karl Wampl, der gemeint hatte, sein Mandant habe die Gewalttat im Vornherein nicht geplant, die Situation sei dann eskaliert, nahm Bedenkzeit. Der zweitangeklagte Ioan S., der seine Aufpasserrolle bestritten, aber zehn Monate Strafe kassiert hatte (Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren), verzichtete laut seinem Verteidiger Michael Hofer auf Rechtsmittel.

Lebenslange Haft für Drittangeklagten
Der drittangeklagte Viorel C. erhielt wegen schweren Raubes an dem Pensionisten und wegen Raubmordes an der Arztwitwe eine lebenslange Freiheitsstrafe (Strafdrohung: zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang). Verteidiger Hellmut Prankl meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. C. hatte den Raubmord bestritten. Er sei gar nicht im Haus der Arztwitwe gewesen, erklärte er. Im Fall des Pensionisten ging das Gericht von einer Beitragstäterschaft aus. Der 31-Jährige habe Cosmin T. und Ciprian T. Informationen zur Person, zum Alter und zu den Vermögensverhältnissen des Straßwalchners gegeben und während der Tat Aufpasserdienste geleistet.

Geständiger Viertangeklagter erhielt vier Jahre Haft
Der viertangeklagte Ciprian T., der sich in Grundzügen geständig gezeigt hatte, wurde wegen schweren Raubes an den Pensionisten zu vier Jahren verurteilt. Es handelt sich um eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung in Rumänien wegen des "Verbrechen des versuchten qualifizierten Mordes". Er erhielt in seiner Heimat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Strafdrohung in Österreich reichte von fünf bis 15 Jahren Haft. Sein Rechtsvertreter Sebastian Boecker bat um Bedenkzeit. Auch Staatsanwalt Robert Hochleitner hat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit genommen.

Der 80-jährige Pensionist aus Straßwalchen hatte bei dem Prozess geschildert, wie schmerzhaft es gewesen sei, als ihm die Täter mit einem Messer in den Oberschenkel stachen. Er habe nur mit "göttlicher Hilfe" überlebt: Weil sich die Klebebänder an den Füßen wie Gummi gedehnt hätten, habe er sich befreien können, sonst wäre er verblutet "und schon längst unter der Erde".

Nicht nur DNA-Analysen und Spurenabgleiche führten die Ermittler nach den Taten auf die Spur der Verdächtigen, sondern auch die Hinweise eines "Bettlerkollegen". Zu einer ersten Festnahme kam es dann rund eineinhalb Monate nach dem Mord in Gräfelfing bei München. Etwas später wurden die Komplizen ausgeforscht und schließlich nach Salzburg in die Justizanstalt gebracht.
 

 

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