Bettlägerige erstochen
Mord-Prozess: 18 Jahre Haft für Heimhelferin
30.03.2011
Der geplante Raub ging schief - da stach sie auf ihr wehrloses Opfer ein.
18 Jahre Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil am Mittwoch im Wiener Landesgericht für eine 46-jährige Heimhelferin, die im Mai 2010 eine bettlägerige Wienerin in deren Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus erstochen haben soll. Aufgrund von Geldproblemen hatte sie sich Zutritt zu der Wohnung verschafft, erzählte die wegen Mordes und Einbruchsdiebstahles Angeklagte unter Tränen dem Schwursenat (Vorsitz Ulrich Nachtlberger). Verteidiger Wolfgang Haas erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Olivia-Nina Frigo gab keine Erklärung ab.
Die diplomierte Krankenschwester hatte in ihrer Verantwortung einige Details gegenüber ihrer Einvernahme bei der Polizei modifiziert und sich damit doch in manchen Widerspruch zur Anklageschrift begeben. Die Tat war am 31. Mai 2010 begangen worden. Die aus Bosnien-Herzegowina stammende Angeklagte gab an, dass sie nicht zuletzt wegen einer aus dem Krieg in ihrer Heimat erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung ärztlich verordnete Medikamente nahm.
Die konsumierte sie allerdings in wesentlich größeren Mengen als von den Medizinern verordnet und mit Hochprozentigem: "Ich bin eine Quartal-Alkoholikerin, das kommt und geht", sagte sie dem Senat. In Zusammenhang mit den Medikamenten führte das zu immer häufigeren Krankenständen und dem Verlust ihrer Arbeitsplätze zunächst in einem Gemeindekrankenhaus und dann auch bei der mobilen Krankenpflege.
Raub geplant
Die 46-jährige Mutter eines schulpflichtigen Kindes kam in immer größere finanzielle Schwierigkeiten. 80.000 Euro Schulden soll sie zuletzt gehabt haben. So kam sie, nachdem sie laut ihrer Aussage bereits am Vorabend heftig getrunken und am 31. Mai nahtlos daran angeschlossen hatte, am späten Nachmittag jenes Tages auf die Idee, das spätere Mordopfer in der Märzstraße zu besuchen und der bettlägerigen Frau einigen Schmuck abzunehmen. Die 76-Jährige kannte sie, weil sie einige Male als mobile Krankenschwester bei ihr ausgeholfen hatte. Außerdem hatte sie den Code für den Schlüsseltresor vor der Wohnung.
Und hier begannen die Diskrepanzen zwischen früheren Aussagen und Anklage einerseits sowie der Verantwortung der Angeklagten beim Prozess andererseits. Staatsanwältin Olivia-Nina Frigo warf der Frau unter anderem vor, ein Klappmesser eingesteckt und dieses letztlich benützt zu haben. Das stellte die 46-Jährige in Abrede. Sie sei ohne Messer direkt in die Märzstraße gefahren, habe den Schlüsseltresor und mit dem Schlüssel darin die Wohnung geöffnet. Dort sei sie in das Kabinett gegangen: "Ich wollte was stehlen."
Doch die alte Dame merkte, dass sich jemand in ihrer Wohnung befand, und begann um Hilfe zu rufen. Die 46-Jährige beschied ihr laut Anklage, dass sie eine Schwester sei, die nur etwas kontrollieren wolle. Doch die 76-Jährige schrie weiter, laut Anklage unter anderem: "Ich kenn' Sie, ich kenn' Sie!" Das sei das Todesurteil gewesen. Die Heimpflegerin sagte dem Gericht aber: "Sie hat mich nicht erkannt." Bei der Exekutive habe sie Anderes behauptet, weil ein Inspektor ihr auf die Nase geschlagen habe und überhaupt auf sie Druck ausgeübt worden sei.
Überlebenskampf
Sie habe der Frau einen Polster auf den Mund gedrückt, damit diese ruhig sei. "Ich hab' geschaut, dass ein Nasenloch frei ist", so die Angeklagte. "Ich wollte ihr Angst machen." Sie sei dann in die Küche gegangen und habe dort ein Messer aus einer Lade genommen. Mit diesem habe sie vor der Pensionistin herumgefuchtelt. Die 76-Jährige habe sich gewehrt, sie habe ihr auch das Messer entrissen, so die Angeklagte. Sie habe sich das Messer zurückgeholt. An die vier Stiche, drei im linken Halsbereich, ein vierter in die linke Brust erinnerte sich die 46-Jährige nicht. "Sie wollen jetzt aber nicht sagen, dass Sie in Notwehr gehandelt haben?", fragte Nachtlberger an dieser Stelle verärgert.
Nach der Tat zog die Heimpflegerin ihre blutverschmierte Jacke aus und deponierte sie mitsamt dem Messer in einem Plastiksackerl. Dieses ließ sie ebenso in der Wohnung liegen wie den Schlüssel und ging zum nächstgelegenen Lokal. Dort fiel ihr allerdings ein, dass die Jacke und das Messer in der Wohnung nicht sonderlich vorteilhaft für sie sein könnten und dass sie den Schlüssel ebenfalls vergessen hatte. Sie kontaktierte einen Mitbewohner, damit er ihr einen Schraubenzieher mitbringt. Der Mann kam sogar mit zwei, weigerte sich aber, ihr beim Öffnen der Wohnung zu helfen. Die ehemalige Heimhelferin scheiterte im Laufe des Abends zweimal an der Tür.
Mildernd war für den Senat unter anderem die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und ihre eingeschränkte Schuldfähigkeit, wie ihr der medizinische Sachverständige vorher zugestanden hatte. Erschwerend war unter anderem, dass das Opfer wehrlos war.