Der 23-Jährige Wiener hat seine Ex-Freundin brutal zerstückelt.
Der in der Nacht auf Mittwoch im Mordfall Stefanie P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Philipp K. hat geringe Chancen, je wieder auf freien Fuß zu kommen, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Grund dafür ist, dass der 23-Jährige nicht nur die Höchststrafe ausgefasst hat, sondern infolge einer ihm bescheinigten Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer ungünstigen Zukunftsprognose in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde.
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Vor dem Prozessbeginn: Flankiert von gleich 5 Exekutiv-Beamten begibt sich Philipp K. zum Verhandlungssaal.
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Wie kaum anders zu erwarten war...
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...war das Interesse an der Verhandlung riesig.
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K. nahm den Andrang ruhig zur Kenntnis, blickte oft starr geradeaus oder auf den Boden.
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Schon eine Viertelstunde vor Prozessbeginn waren alle Plätze besetzt,...
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...viele Interessierte warteten auch bis in den späten Nachmittag vor dem Saal, um die neuesten Infos aufzuschnappen.
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Dieser sogenannte Maßnahmevollzug dient als zusätzliches "Sicherheitsventil" bei besonders gefährlichen Straftätern. Grundsätzlich können Lebenslange nach Verbüßung von 15 Jahren erstmals um eine vorzeitige bedingte Entlassung ansuchen, über die das zuständige Vollzugsgericht zu entscheiden hat.
Zu gefährlich
Bei Philipp K., der seine Ex-Freundin in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen, zerstückelt und in zwei Müllcontainer geworfen haben soll, sieht die Sache anders aus. Da der Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer den Mann für derart gefährlich hält, dass er ohne entsprechende Therapie mit hoher Wahrscheinlichkeit neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, ist er von Gesetzes wegen ohne zeitliche Begrenzung so lange anzuhalten, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Philipp K. könnte sich demnach erst dann Hoffnung machen, in die Freiheit zurückzukehren, wenn sich nach Ablauf von mindestens 15 Jahren ein psychiatrischer Gutachter findet, der ihn als geheilt und ungefährlich einstuft. Die Justiz würde eine derartige Expertise vermutlich von einem weiteren Sachverständigen überprüfen lassen.
Ähnlicher Fall
Dass es schwierig sein könnte, unter diesen Prämissen freizukommen, zeigt ein Fall, der 28 Jahre zurück liegt. Damals hatte ein Maturant, der äußerlich und in seinem betont höflichen, wohlerzogenen Auftreten vor Gericht Philipp K. sehr ähnlich war, eine Schulfreundin, deren Mutter und seinen Cousin erschossen. Dieser Mann befindet sich noch immer im Gefängnis, obwohl ihm in seinem Prozess die Höchststrafe erspart geblieben war. Er wurde jedoch ebenfalls als geistig abnorm eingestuft, und obwohl er seit mehreren Jahren als geheilt gilt, möchte die Justiz offenbar nicht die Hand ins Feuer legen, dass der Mann im Fall seiner Entlassung zukünftig mit dem Gesetz nicht mehr in Konflikt gerät. Obwohl er sein Urteil von 20 Jahren längst abgesessen hat, ist aufgrund der Spielregeln des Maßnahmevollzugs das Tor in die Freiheit nach wie vor verschlossen.
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Derzeit befinden sich nach Angaben der Vollzugsdirektion 409 geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher in Haft. In diese Gruppe fällt auch der nicht rechtskräftig zu lebenslang verurteilte Philipp K., der seine Ex-Freundin Stefanie P. erstochen und zerstückelt haben soll. Diese Täter sind überwiegend in sogenannten Maßnahmenabteilungen bestehender Strafanstalten untergebracht. Solche gibt es in Garsten, in der Karlau (Graz), am Mittersteig (Wien) und in Stein.
Ebenfalls als geistig abnorm eingestufte, aber nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher werden entweder in eigenen Sonderanstalten der Justiz - etwa in Garsten oder Göllersdorf - oder in psychiatrischen Krankenhäusern im ganzen Bundesgebiet untergebracht. Aktuell gibt es 401 Personen, die auf diese Weise angehalten werden.
Die Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher steigt seit 2001 an. So war deren Zahl 2010 um gut ein Fünftel höher als 2005.