Rapidler ausgeknockt

Kurzer Prozess um Burgi-Prügler: nur 16 Monate bedingt!

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Mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen startete am Donnerstag der Prozess gegen jenen 23-Jährigen, der Rapid-Stürmer Guido Burgstaller ausgeknockt hat. Der junge Niederösterreicher kam mit einer milden, das heißt bedingten Strafe nach nicht einmal zwei Stunden Verhandlung davon.

Burgstaller prozess
© Fuhrich
× Burgstaller prozess

Wien. Nachdem der Angeklagte versteckt in den Saal 401 des Landesgerichts gebracht worden war, beschämt Platz nahm, sein Gesicht hinter Zettelwerk und Mappen verbarg und sein Anwalt eindringlich darauf hinwies, dass Rapid-Ultras seinen Mandanten mit Mord bedroht hatten - deshalb die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und das große Polizeiaufgebot -  legte der Unternehmer-Sohn wie angekündigt ein Geständnis  ab. "Ich bekenne mich schuldig, und es tut mir aufrichtig leid", sagte er. 

Geheimhaltung wegen möglicher Hooligan-Aktionen

Das Gericht hielt die Identität des jungen Mannes geheim, nicht einmal die Generalien wurde vor der Öffentlichkeit durchgenommen - so groß war offenbar die Befürchtung, dass irgend Hooligan den Namen des schließlich zu 16 Monaten bedingt Verurteilten erfahren und dann persönlich Rache üben könnte. Das vor Gericht gesprochene Urteil ist übrigens nicht rechtskräftig.

"Dem Sterben nahe" -  so schlimm waren Verletzungen

Die Staatsanwältin sprach eingangs der Verhandlung von einem "unglücklichen Sturzgeschehen". Dem Angeklagten sei es "nicht darum gegangen, dass Burgstaller zu Boden stürzt und sich einen Schädelbruch zuzieht." Die Verletzung sei "nur durch den Sturz, nicht durch den Schlag selbst" zustande gekommen, betonte die Staatsanwältin. Beim inkriminierten Faustschlag handle es sich um eine "maßlose Überreaktion im Zuge einer relativ unbedeutenden, nicht aggressionsgeladenen Auseinandersetzung".

Der Richter nahm die Ausführungen zur Kenntnis, betonte aber, dass Burgstaller - der als Zeuge mit Brille wortlos in den Gerichtssaal gehuscht war - damals am 14. Dezember dem Sterben nahe gewesen war: "Das hätte auch anders ausgehen können". Laut  Gutachten hatte der 35-Jährige habe beim Sturz auf den Gehsteig einen Berstungsbruch des Schädels erlitten, mit Hirnprellungsherden im Bereich beider Stirnlappen und des linken Kleinhirns – verbunden mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten. 

Für Verteidiger "Kurzschlussreaktion"

Verteidiger Klaus Ainedter sprach im Anschluss von einer "Kurzschlussreaktion" bzw. einem "Schicksalsschlag, der zwei Menschenleben nachhaltig verändert hat". Ainedter bat um eine diversionelle Erledigung. Das Gericht möge sich "durch den öffentlichen Druck nicht dazu hinreißen lassen", auf einer Verurteilung zu beharren. Sein Mandant sei unbescholten, nehme Bewährungshilfe in Anspruch, absolviere ein Antiaggressionstraining und sei zu einer Wiedergutmachung im Ausmaß der gerichtsmedizinischen Feststellungen bereit. Dem Angeklagten droht im Fall einer Verurteilung eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Burgstaller
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Angeklagter hat "keine Erklärung" für Auszucker

"Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären", meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Er habe Burgstaller, der sich nicht aggressiv verhalten habe, zunächst geschubst und dann mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen. Der 23-Jährige ist Rechtshänder. "Ich war geschockt, als er auf den Boden gefallen ist. Ich war mit der Situation überfordert und bin weggelaufen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er betonte, er habe grundsätzlich kein Aggressionsproblem: "So was ist mir noch nie passiert und wird nie mehr passieren."

Burgi will 80.000, Rapid 60.000 Euro an Gutmachung

Burgstaller prozess
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 Burgstaller hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und verlangt den Zuspruch von 80.000 Euro an Wiedergutmachung, wobei neben dem unmittelbar erlittenen finanziellen Schaden auch Schmerzengeld und Verdienstentgang geltend gemacht wird. Der SK Rapid hat 60.000 Euro angemeldet.

Rapidler verlor Geruchssinn

Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge hatte Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels erlitten. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit, die zuletzt Anfang Februar bei einem Hörtest noch objektivierbar war. Burgstaller soll außerdem seinen Geruchssinn weitgehend verloren haben.

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