Ein verurteilter Türke beschuldigte den Pädagogen und beging Selbstmord.
Im Grazer Straflandesgericht wird am kommenden Dienstag (18. Mai) der Prozess um den Mord an einem Pensionisten neu aufgerollt. Der 58-Jährige wurde im November 2003 erstochen, ein knappes Jahr später wurde ein Türke für diese Tat zu 20 Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen Jahr beschuldigte der Inhaftierte plötzlich einen Grazer Lehrer. Kurze Zeit später beging der Verurteilte Selbstmord. Nun muss sich der Pädagoge wegen Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten.
Lehrer betreute Türken
Die Tat geschah am 16. November 2003.
Der später verurteilte Türke lebte damals seit zwei Jahren in Graz und war
hier vom Islam zu den Zeugen Jehovas übergetreten. Der nun angeklagte Lehrer
soll ihn in dieser Zeit religiös betreut haben. Als der Türke nicht länger
im Caritas-Heim bleiben konnte, fand er beim späteren Opfer Bernd A.
Unterschlupf. Der 58-jährige Pensionist hatte schon mehrmals Asylwerber bei
sich wohnen lassen.
Was in der Tatnacht geschah, konnte nur zum Teil rekonstruiert werden. Tatsache ist, dass sowohl Bernd A. als auch der Türke betrunken waren. Angeblich wollte der Pensionist Sex von dem jungen Mann und bedrohte ihn mit einem Messer. Dieser wehrte sich und soll mit mehreren Messern laut Gerichtsgutachter über 80 Mal auf den älteren Mann eingestochen haben, wobei die meisten Stiche blindlings geführt wurden und nur wenige tatsächlich schwere Verletzungen hervorriefen.
Der Mittäterschaft bezichtigt
Anfang 2009 stellte der
zu 20 Jahren Haft verurteilte Türke einen Antrag auf Wiederaufnahme seines
Verfahrens. Er bezichtigte nun den 55-jährigen Lehrer, der als seine
Vertrauensperson galt, der Mittäterschaft. Der Grazer wurde daraufhin in
Untersuchungshaft genommen. Im Zuge der Ermittlungen wurde nachgewiesen,
dass der Verurteilte rund 50.000 Euro von dem Lehrer überwiesen bekommen
hat. Wofür das Geld war, konnte nicht einwandfrei geklärt werden. Der Türke
hatte nach der Verhaftung des Pädagogen im Herbst 2009 Selbstmord begangen.
Der Prozess wurde zunächst auf drei Tage anberaumt.