"Gefälschte" Eier

Mostviertler zu zehn Monaten verurteilt

03.09.2013

Richter des LG St. Pölten sprach von "mildem Urteil".

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© dpa/Daniel Karmann
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Um gefälschte Mindesthaltbarkeitsdaten auf Frisch-Eiern ist es am Dienstag in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten gegangen: Die Staatsanwaltschaft hatte einem Eierproduzenten aus dem Bezirk Amstetten vorgeworfen, die Eier mit einem falschen Haltbarkeitsdatum versehen zu haben. Der 35-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - wegen schweren Betrugs zu 30 Monaten, davon zehn Monaten unbedingt, verurteilt.

Als "mild" bezeichnete Richter Markus Pree die vom Schöffensenat gefällte Entscheidung, immerhin lag der Strafrahmen bei einer Schadenssumme von 500.000 Euro zwischen einem und zehn Jahren Haft. Während des Prozesses habe der Angeklagte eingeräumt, Fehler bei der Etikettierung von - größtenteils aus Deutschland, Italien und den Niederlanden - zugekauften Eiern begangen zu haben: "Sie haben gesagt, Sie hielten mit dem Konzern Rücksprache wegen des Datums, aber Sie haben trotzdem die Induktion gegeben, weiter zu machen", begründete Pree den Schuldspruch. Positiv auf das Urteil ausgewirkt habe sich die Tatsache, dass der 35-Jährige nicht in die "eigene Tasche" gewirtschaftet habe. "Sie haben ein System übernommen, dass Sie bereits vorgefunden haben", so der Richter.

Zwei Mitarbeiterinnen hatten in ihren Zeugenaussagen von Problemen mit der Feststellung des Legedatums berichtet. Beide erzählten, dass es immer wieder Paletten mit Fremdeiern gegeben hätte, an denen der sonst übliche Zettel mit Hinweisen zum Produktionszeitraum fehlte. Nachdem sie dies dem Geschäftsführer mitgeteilt hätten, habe dieser darauf verwiesen, zwar Rücksprache mit dem Konzern zu halten, gleichzeitig aber angeordnet, an den Eiern das Sortierdatum als Legedatum festzumachen.

Diese Praktik soll schon Jahre zuvor, als der 35-Jährige noch nicht im Unternehmen war, angewandt worden sein: "Ich glaube nicht, dass Sie alles geplant haben. Ich bin sicher, hätten wir das schon vor Jahren entdeckt, säße nun jemand anderer hier", so Staatsanwalt Patrick Hinterleitner in seinem Schlussvortrag. Trotzdem handle es sich um eine "aktive Handlung zum Betrug", nachdem der Geschäftsführer trotz fehlender Information zum Legedatum die weitere Etikettierung angeordnet hatte. Der Staatsanwalt bezifferte den entstandenen Schaden mit rund 500.000 Euro.

Verteidiger Gerhard Taufner bat sich für seinen Mandanten Bedenkzeit aus. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.



 
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