Kinderporno-Skandal

Muss Florian Teichtmeister nie ins Gefängnis?

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Der derzeitige Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist aktuell bei zwei Jahren. Da Teichtmeister unbescholten, reumütig und geständig ist, könnte er eine Bewährungsstrafe bekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wien. TV-Star Florian Teichtmeister hortete 58.000 Dateien Kinderpornografie. Ab 8. Februar wird der bekannte Ex-Burg-Schauspieler deshalb in Wien vor Gericht stehen. Ihm drohen maximal zwei Jahre Haft. Teichtmeisters Medienanwalt Michael Rami hält das jahrelange Runterladen und Verwenden von Kinderpornografie für "ein rein digitales Delikt". Diese Verteidigungs-Strategie löste massive Empörung aus: "Diese Rechtsansicht ist nicht nur moralisch verwerflich, es ist auch eine Verhöhnung aller Kinder, denen vor laufender Kamera grausame, sexualisierte Gewalt angetan wurde", sagt Sepp Rothwangl von der Plattform "Betroffener kirchlicher Gewalt".

"Hinter jeder Datei stehen Missbrauchsopfer"

Anklage. Ähnlich argumentiert Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins der autonomen Frauenhäuser: "Hinter jeder heruntergeladenen Datei stehen missbrauchte Kinder. Er hat das System des Kindesmissbrauchs über Jahre mitunterstützt", sagt sie. Eine kurze Haft- oder gar eine Bewährungsstrafe wäre ein krasses Fehlurteil: "Seine Taten gehen doch weit über ein digitales Delikt hinaus."

Debatte um härtere Strafen

Strafen. Zwei Jahre Höchststrafe – so der aktuelle Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Zu niedrig, findet auch Familienministerin Susanne Raab. Sie fordert nach zwei Tagen Schweigen nun höhere Strafen.

Zu niedrig. Im Vergleich etwa zu Deutschland seien die Strafen bei uns "unangemessen niedrig". Daher schade es nicht, sich den Strafrahmen anzusehen.

Austausch. Auf eine genaue künftige Strafhöhe will sich Raab – die auch für Kinderrechte zuständig ist – nicht festlegen, da die Entscheidung bei Justizministerin Alma Zadic liege. Mit ihr stehe sie dazu "im laufenden Austausch", bekräftigt die Frauenministerin.

Zadić fordert Kinderschutzkonzepte

Auch die Justizministerin ist für höhere Strafen, will aber gleichzeitig Kinderschutzkonzepte ausgebaut wissen. "Auch höhere Strafen können ein wichtiger Baustein zum Schutz unserer Kinder sein, alleine werden sie allerdings nicht ausreichen. Wir werden uns anschauen, wo Straferhöhungen sinnvoll sein können", so Zadic.

Zusätzlich fordert sie gegenüber ÖSTERREICH neue Kinderschutzkonzepte: "Wir müssen verhindern, dass Kinder zu Opfern werden." Zadic weiter: "Meine Vorschläge dazu liegen seit Juni auf dem Tisch. Wir brauchen österreichweite vorbeugende Kinderschutzkonzepte, die unsere Kinder wirksam vor Tätern schützen. Diese Vorschläge, die auch von den Kinderschutzeinrichtungen gefordert werden, müssen wir jetzt endlich umsetzen. Denn nur so schützen wir unsere Kinder vor Tätern und verhindern Straftaten bevor sie passieren."

Justizministerin Zadic sagt zum Fall Teichtmeister: "Ich möchte allen Betroffenen mein tief empfundenes Mitgefühl aussprechen. Es geht um unerträgliche und abstoßende Straftaten, die sich gegen die Schwächsten, unsere Kinder, richten – oft durch die, die eigentlich für ihren Schutz zuständig gewesen wären. Kinder werden durch solche Straftaten ihrer Kindheit beraubt. Sie leiden ihr restliches Leben unter den Folgen der Tat. Deshalb darf kein Kind Opfer werden."

Teichtmeister: Seit 2008 kinderpornografisches Material beschafft

Seit 2008 hat sich Florian Teichtmeister kinderpornografisches Material aus dem Darknet beschafft: "Mir hat diese Illegalität einen Kick verschafft", sagt er laut Anwalt Rami. Anwalt Ewald Scheucher, ein IT-Experte, meint: "Das ist keine normale Sexualität. Er ist krank." Direkt an Kindern vergangen hat sich Teichtmeister, der auf freiem Fuß auf seinen Prozess wartet, nicht. Irmgard Griss, Ex-Höchstrichterin, sagt über die Diskussion um die Strafe zu ÖSTERREICH: "Ich bin absolut dafür, dass Kinderpornografie mit allen Mitteln bekämpft wird. Es braucht sehr strenge Strafen. Im Fall Teichtmeister geht es um den Besitz, hier halte ich zwei Jahre Haft als Strafe für angemessen."

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