Prozess in Salzburg

Mutmaßliche Jihadisten erhielten hohe Haftstrafen

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Zwei Männer wegen Beteiligung an Terrororganisation IS verurteilt.

Ein 26-jähriger Marokkaner und ein 41-jähriger Algerier sind am Mittwoch in Salzburg wegen Beteiligung an der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zu sechs Jahren bzw. sechseinhalb Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Sie sollen jene zwei Männer unterstützt haben, die 2015 in Salzburg verhaftet und offenbar dem Netzwerk der "IS"-Attentäter von Paris angehörten.

Die nicht geständigen Beschuldigten haben laut Anklage die beiden im Jahr 2016 von Salzburg nach Frankreich ausgelieferten, mutmaßlichen Jihadisten, den Algerier Adel H. (29) und den Pakistaner Muhammad U. (35), in einem Flüchtlingslager in der Stadt Salzburg im Herbst 2015 logistisch und psychologisch unterstützt. Sie sollen für sie Informationen beschafft und Kontakte zum "IS" hergestellt haben.

Verbindung zu ISIS-Terroristen

In dem Salzburger Flüchtlingscamp soll unter den mutmaßlichen Jihadisten auch eine SIM-Karte mit - für den "IS" wichtigen - Telefonnummern ausgetauscht und Kontakte verschleiert worden sein. Die Daten dienten offenbar als Informationsquelle für kleinere Terrorgruppen, um sich dem Netzwerk in Frankreich anzuschließen.

Die Angeklagten beteuerten, mit dem "IS" nichts zu tun zu haben. Sie stellten eine Terror-Verbindung in Abrede. Der Schöffensenat kam nach mehreren Verhandlungstagen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Beschuldigten eine Verbindung zu Personen hatten, die der Terrororganisation "IS" nahe stehen. Allerdings seien die beiden Angeklagten nicht in die Struktur des "IS" so fest eingebunden gewesen wie Adel H. und Muhammad U., die sich derzeit in Paris in Haft befinden.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Verteidiger des Marokkaners und Algeriers meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Der Algerier ist auch noch wegen versuchten Diebstahls und wegen Konsums und Verkaufs von Drogen schuldig gesprochen worden. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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