Unfall verursacht
Mutmaßlicher Todeslenker vor Gericht
04.02.2013
20-Jähriger soll vor Crash absichtlich auf Gegenfahrbahn gelenkt haben.
Ein 20 Jahre alter Kärntner hat sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, schwerer Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung verantworten müssen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte über einige Monate als Straßenrowdy Bekannte terrorisiert haben, bis bei einem provozierten Unfall im Juli 2012 im Bezirk Wolfsberg ein 17-Jähriger starb, dessen 16-jähriger Beifahrer wurde schwer verletzt. Der Angeklagte wies die meisten Vorwürfe zurück, den tödlichen Unfall wollte er nicht mit Absicht verursacht haben.
Straßenrowdy?
Staatsanwältin Karin Schweiger listete mehrere Vorfälle auf und zeichnete vom Angeklagten das Bild eines Straßenrowdys. So soll er bei dem später getöteten Jugendlichen und seinen Freunden mit weit überhöhtem Tempo vorbeigefahren sein, sodass diese aufs Bankett springen mussten. Einige Male sei der Angeklagte Bekannten - auch dem später Getöteten - mit hoher Geschwindigkeit aufgefahren, habe überholt und dann abrupt abgebremst. Auch sei er immer wieder auf die Gegenfahrbahn gefahren, um einen Entgegenkommenden zum Abbremsen und Auslenken zu zwingen. Auf diese Weise sei es auch zum tödlichen Unfall gekommen.
Crash mit Tempo 120
Laut Sachverständigem war der Angeklagte mit Tempo 120 unterwegs, als es zu dem Unfall gekommen war. Der 20-Jährige war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Nach dem Unfall beging er Fahrerflucht. Bei der Polizei stritt er zunächst ab, das Auto gelenkt zu haben. Erst durch die Ermittlungen sei dem Angeklagten nachgewiesen worden, das Unfallfahrzeug gelenkt zu haben, sagte die Staatsanwältin. Unter anderem sprachen Blutspritzer des Angeklagten auf den Armaturen für ihn als Lenker.
Anwalt: Mandant "stigmatisiert"
"Mein Klient anerkennt sein Verschulden am Verkehrsunfall, aber nicht in dem Sinn, wie es die Anklage darstellen will", sagte Verteidiger Hans Gradischnig. Eine Absicht des Angeklagten sei eine "nicht haltbare Vermutung". Der "Bub" sei ohnehin durch Medienberichte, die ihn "Todeslenker" nannten, und das Gerede im Ort, das ihn als "Mörder" handelt, stigmatisiert. Er müsse wegziehen. Außerdem habe das Fahrzeug des Angeklagten möglicherweise einen Defekt gehabt. Alle anderen Vorfälle, auch eine gefährliche Drohung gegen den 16-Jährigen, der beim Unfall schwer verletzt wurde, stritt der Angeklagte ab. 6.000 Euro Schmerzen- bzw. 10.000 Euro Trauergeld wurden vom Verteidiger anerkannt.
Angeklagter: Auto "weggerutscht"
Der Angeklagte sagte, er habe sich mit dem Opfer gut verstanden. Alle Zeugen, die ihn belasten würden, seien entweder neidisch auf ihn oder wollten ihn für den Tod des Freundes bestrafen. Den Unfallort habe er "im Schock" verlassen, er wisse nicht warum. Dass er ohne Führerschein gefahren war, sei ein "Blödsinn" gewesen. Er habe den Unfall jedenfalls nicht mit Absicht verursacht, das Auto sei ihm in der Kurve "weggerutscht".
Zeuge belastet Angeklagten
Das zweite Unfallopfer sagte als Zeuge aus, dass es immer Angst vor dem Angeklagten und seinen beiden Kumpanen gehabt hätte. Der heute 17-Jährige habe als Mopedlenker auch seine Erfahrungen mit den drei gemacht. "Alle sagten, es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfall passiert und jemand stirbt." Als es dann soweit war, habe sein Freund noch gesagt "das geht sich nicht mehr aus", und dann habe es auch schon gekracht. Den Angeklagten habe er als Fahrer des anderen Autos erkannt. Er sei sich zudem sicher, dass dieser mit Absicht auf ihre Fahrspur gewechselt habe.
Die Verhandlung wurde am Montag mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil war nicht zu erwarten, denn für den 25. Februar ist ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Dann soll unter anderem der Kfz-Sachverständige aussagen.