Der kleine Bub muss nicht nach Griechenland. Er kann zumindest vorerst bei seiner österreichischen Mutter bleiben.
Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen um den gemeinsamen dreijährigen Sohn hat das Landesgericht auf Naxos in Griechenland im Hauptverfahren in erster Instanz am Montag die alleinige Obsorge für den Buben der österreichischen Mutter zugesprochen. Das teilte der Anwalt der Frau, Kurt Ehninger, mit.
Vater kann berufen
Das habe vorläufig keine weitere Auswirkung,
da die Mutter bereits rechtskräftig die vorläufige Obsorge bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Griechenland hat, hieß es
weiter. Der Vater könne die Entscheidung erster Instanz mit einem
Rechtsmittel anfechten. Dies würde in zweiter Instanz vom Berufungsgericht
auf der Kykladen-Insel Syros zu behandeln sein. "Ein Berufungsverfahren wird
voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern", befürchtet Ehninger. Er freue
sich aber, dass die erstinstanzliche Entscheidung trotz der Streiks
griechischer Anwälte und den bis Ende August andauernden Sommerferien des
Gerichts einigermaßen fristgerecht ergangen sei.
Anfang Juli hatte das Bezirksgericht Linz die vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordnete Rückführung des Buben nach Griechenland vorläufig aufgeschoben. Der Vater könne diese Aufschiebung zwar mit Rekurs anfechten. Die Aufschiebung der Rückführung gelte aber trotzdem, bis die Rechtskraft der Entscheidung oder einer anderen Entscheidung eines übergeordneten Gerichts vorliege.
Die Eltern des Buben sind geschieden, die Frau wirft ihrem Ex-Ehemann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren kehrte sie nach einem Österreich-Aufenthalt nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurück. Weil der Vater einem dauernden Aufenthalt in Österreich aber nicht zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Mutter zur Rückführung des mittlerweile Dreijährigen nach Griechenland, was zu heftigen Diskussionen führte.