Psycho-Gutachten

Mutter erstochen: Anklage gegen 14-Jährige

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Weil sie nicht ins Internet durfte, soll Angelika ihre Mutter erstochen haben. Bei der Tat war die 14-Jährige „beschränkt zurechnungsfähig“.

Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der ­Linzer Kinder- und Jugendpsychiater Werner Gerstl. Wörtlich meint er in seiner 51-seitigen Expertise, dass „nach den Faktoren der altersbedingten Unreife“ das Mädchen „mit Einschränkungen das Unrecht der Tat einsehen und nach dieser Einsicht handeln konnte“.

Aus dem Medizin-Jargon übersetzt, heißt das so viel wie, dass Angelika zum Tatzeitpunkt sich möglicherweise nicht zur Gänze bewusst war, was sie mit den Messerstichen auf ihr Mutter anrichtete.

Keine Hemmungen.
Wie ÖSTERREICH berichtete, beschrieb sich der Teenager im Internet z.B. als ausgesprochenen Horrorfilm-Freak, die am liebsten Saw, Hostel oder Silent Hill sah. Hatte sie deshalb keine Hemmungen, zuzustechen?

Oft Prügel.
Oder war es allein der seit Langem aufgestaute Hass zwischen der Tochter und ihrer Mutter, die nicht zum ersten Mal in gegenseitigen Demütigungen und handfesten Prügeln endete?

Faktum jedenfalls ist, dass es mit dem Stempel „beschränkt zurechnungsfähig“ zu einer Anklage und damit zu einem Prozess kommen wird. Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft Thomas Vecsey ist allerdings noch nicht klar, ob sich das Mädchen wegen Mord (bei 14-Jährigen eine Strafdrohung bis zu zehn Jahre) oder wegen Totschlags im Affekt (bis zu fünf Jahre) verantworten muss.

Der Prozess.
Angelikas Anwalt Ernst Schillhammer indes meint: „Ich werde mir jetzt das Gutachten im Detail anschauen und für den Prozess die sicherlich strafmindernden Einschränkungen herausarbeiten.“

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