14 Monate bedingt

Mutter infizierte Baby mit HIV

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Laut Gutachter hätte die Ansteckung weitgehend vermieden werden können.

Zu 14 Monaten bedingter Haft ist am Montag eine 41-jährige Frau im Grazer Straflandesgericht in einem wiederaufgerollten Prozess verurteilt worden, weil sie ihr Baby während der Geburt mit HIV infiziert haben soll. Sie hatte das Kind trotz der Vorbehalte der Ärzte nicht durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht und es entgegen den medizinischen Empfehlungen gestillt. Laut Gutachter hätte durch eine entsprechende Therapie die Ansteckung weitgehend vermieden werden können.

Leugnet Existenz der Krankheit
Die Angeklagte, die erklärte, dass bei ihr bereits mit 18 Jahren HIV diagnostiziert wurde, leugnet nach wie vor die Existenz der Krankheit. Sie hatte ihr viertes Kind durch eine natürliche Geburt zur Welt gebracht und es auch gestillt, eine begleitende Therapie mit Medikamenten lehnte sie ab. Seitens der Behörden wurde ihr das Sorgerecht für das kleine Mädchen entzogen, bei dem die Krankheit bald nach der Geburt voll ausgebrochen ist. Mittlerweile soll es dem Kind einigermaßen gut gehen, der medizinische Sachverständige sprach zwar von einer "schweren Dauerfolge", trotzdem könne das Kind ein einigermaßen normales Leben führen, so der Gutachter.

Ob sich das Kind vor oder während der Geburt oder durch das Stillen angesteckt habe, könne man im Nachhinein nicht feststellen, erklärte der Sachverständige. Die Ansteckung hätte sich aber bei entsprechender Therapie durch Medikamente während des Geburtsvorganges "weitgehend vermeiden lassen."

Hebamme gefährdet
Die Mutter wurde bereits 2010 wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, doch das Urteil wurde aufgehoben. Der Frau wurde damals wie auch jetzt wieder unter anderem vorgeworfen, die Hebamme bei der Hausgeburt gefährdet zu haben, weil sie ihr nichts von der HIV-Infektion gesagt hatte. "Sie ist auch heute wenig einsichtig und hat damals ganz bewusst die Hebamme nicht informiert, weil die dann nie die Geburt durchgeführt hätte", so Staatsanwalt Christian Kroschl. "Ich finde das diskriminierend, was der Herr Staatsanwalt sagt. Mich dauernd schlecht zu machen, finde ich einfach unmenschlich", empörte sich die Angeklagte.

Die Frau wurde wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung zu 14 Monaten Haft verurteilt. Ihre drei älteren Kinder leben wieder bei ihr, der Ehemann, der ebenfalls an Aids erkrankt war, ist im Mai 2010 gestorben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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