Die Täter hatten ganze 35 Euro erbeutet.
Ein Trio, das im Oktober eine 73 Jahre alte Frau und ihre 53-jährige Tochter überfallen haben soll, ist am Dienstag im Landesgericht Linz zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 19-jähriger Angeklagter fasste vier Jahre unbedingt aus, ein 23-jähriger Mann sechseinhalb Jahre unbedingt, eine gleichaltrige Frau sechs Jahre unbedingt. Den Opfern wurden 1.800 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Die Urteile wegen schweren Raubs und versuchten schweren Raubs gegen die drei, die bereits früher mit dem Gericht zu tun hatten, sind nicht rechtskräftig.
Mehrere Pläne für Raubüberfälle verworfen
Laut Anklage hatte das Trio am 15. Oktober vorgehabt, in Traun bei Linz eine Bäckerei zu überfallen, es dann aber sein lassen. Auch der Plan, einen Raub auf ein Restaurant zu verüben, sei wieder verworfen worden.
Überfall am Friedhof
Die drei Beschuldigten sollen schließlich zum Stadtfriedhof St. Martin gegangen sein und sich auf die Suche nach älteren Frauen gemacht haben. Als ihnen Mutter und Tochter entgegenkamen, habe sich der jüngste Täter eine Haube mit Sehschlitzen über den Kopf gezogen und die 73-Jährige mit einer Gaspistole bedroht. Er soll versucht haben, ihr die Tasche zu entreißen, was aber misslang. Der ebenfalls maskierte 23-Jährige habe sich mit der Handtasche der jüngeren Frau aus dem Staub gemacht, so die Anklage. Die 53-Jährige stürzte und wurde leicht verletzt.
35 Euro erbeutet
Mit dem erbeuteten Bargeld - gerade einmal fünf Euro - sollen sich die Beschuldigten Karten für die Rückfahrt mit dem Bus nach Linz gekauft haben. In der geraubten Handtasche befand sich ein Handy, das um 30 Euro den Besitzer wechselte. Mit dem Geld wurden Drogenersatzstoffe gekauft. Der Rest der Beute landete in einem Kanalschacht, die Tasche in der Sandkiste eines Spielplatzes.
Staatsanwältin: "Schockierend und moralisch letztklassig"
Ältere Frauen auf dem Friedhof zu überfallen sei "schockierend und moralisch letztklassig", betonte die Staatsanwältin. Die Angeklagten seien "tickende Zeitbomben", Drogensucht könne kein Freibrief für derartige Taten sein. Der Verteidiger des 19-Jährigen verwies auf das "umfassende reumütige Geständnis" seines Mandanten. Der ältere Angeklagte habe sich mitreißen lassen und einen untergeordneten Tatbeitrag zu verantworten, so sein Anwalt. Bei ihr gebe es keinen Vorsatz, erklärte der Verteidiger der 23-Jährigen, sie habe auch nicht gewusst, dass eine Waffe zum Einsatz kommt.
Der Anwalt des jüngsten Angeklagten verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen Verteidiger legten Berufung ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.