Urteil

Mutter wegen Tod ihres Kindes verurteilt

09.11.2006

Eine Ukrainerin ließ ihr Kind rund 20 Minuten unbeaufsichtigt. In dieser Zeit verbrühte sich ihr Sohn tödlich. Das Gericht entschied auf Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Während eine Ukrainerin in der Asylunterkunft etwa 20 Minuten in der Waschküche war, setzte ihre zweijährige Tochter den kleinen Bruder in die Duschtasse und drehte das heiße Wasser auf. Der Bub starb an den Verbrühungen. Die 32-Jährige wurde in einer Berufungs-Verhandlung heute, Donnerstag, am Landesgericht Wiener Neustadt zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

"Grobe Fahrlässigkeit"
Die Frau war vom Bezirksgericht Neunkirchen wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt worden. "Durch grobe Fahrlässigkeit ist ein Kind zu Tode gekommen", begründete Staatsanwalt Eberhard Pieber die Berufung gegen die geringe Strafhöhe. Das Ausmaß wurde nun heute erhöht, allerdings genüge nach Ansicht des Gerichtes eine bedingte Strafe als Drohung, künftig besser aufzupassen, erklärte Richterin Ingeborg Kristen.

Zweijährige Schwester drehte das Wasser auf
Die 32-Jährige war 2004 in die Asylunterkunft eingezogen, aus der ihr Lebensgefährte im März 2005 weggewiesen wurde. Im Juni 2005 kam es zu dem Unglück. Die Frau ließ die beiden Kleinkinder im Gitterbett sitzen und begab sich mit einem Korb Schmutzwäsche ins Erdgeschoß, wo sie auf eine freiwerdende Waschmaschine wartete. In dieser Zeit setzte die kleine Anastasia ihren Bruder in die Duschtasse - nach Darstellung des Gerichtes mit dem Gesäß genau auf den Abfluss, wodurch das aufgedrehte Wasser nicht abrinnen konnte und auch den Badezimmerboden überschwemmte. Der Einjährige saß 15 bis 20 Minuten in dem 60 Grad heißen Wasser.

Verbrühungen von 70 bis 80 Prozent
Als die Ukrainerin in ihren Raum zurückkehrte, schlug ihr Wasserdampf entgegen. Sie hob den Kleinen aus dem Wasser und lief zur Heimleiterin, die die Rettung verständigte. Der Bub hatte Verbrühungen von 70 bis 80 Prozent der Körperoberfläche erlitten - er starb Wochen später im Wiener SMZ (Donauspital).

Via Übersetzerin schilderte die Angeklagte unter Tränen, dass ihre Tochter das zum ersten Mal gemacht hatte. Allerdings hatte sie selbst die beiden Kinder wiederholt in der Duschtasse gebadet. Aus dem niedrigen Gitterbett konnten beide bereits herausklettern.

Zur Vollversion des Artikels