48-Jähriger tötete Vater

Nach Mordanklage wieder bei der Familie

25.07.2017

Eine Woche, nachdem er wegen Mordverdachts vor Gericht stand, ist Martin B. wieder daheim.

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© TZOe/Furhich
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So ein Urteil kommt nur alle 15 Jahre vor: Eine Mordanklage, die eine hohe Gefängnisstrafe zur Folge haben würde, endet mit einer Verurteilung wegen Notwehrexzesses – und 18 Monaten, nur sechs davon unbedingt.

Top-Jurist Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) hat es geschafft und seinen Mandanten Martin B. aus Ober-Grafendorf, der seinen Vater im Heizungskeller im Zuge einer Rauferei erstickte, rechtskräftig rausgeboxt: Der Vater hatte zuerst zugeschlagen!

Schon am Dienstag konnte Martin B. (48) aufgrund der angerechneten U-Haft und des Strafnachlasses von einem Drittel die Haft in St. Pölten verlassen. Sein Verteidiger brachte ihn zurück zu seiner Frau und den beiden Kindern. Arbacher-Stöger: „Er ist erleichtert, aber trotzdem tief betroffen, weil er damit leben muss, seinen Vater getötet zu haben.“(kor)

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